Private 
Krankenvollversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist für die meisten Menschen in Deutschland eine Pflichtversicherung. Gerade für angestellte Erwerbstätige, deren Einkommen unter der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegt, besteht die Pflicht zur Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Höhe der Versicherungspflichtgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt.

Wer darf sich privat krankenversichern?

  • Arbeitnehmer dürfen erst ab einem Jahresbruttoeinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze in die private Krankenversicherung wechseln. Für das Jahr 2026 liegt Sie bei einem Bruttojahreseinkommen von 77.400,-- Euro. 
  • Selbstständige und Freiberufler sowie Beamte, Beamtenanwärter und Empfänger von freier Heilfürsorge sind versicherungsfrei und können sich unabhängig von ihrer Einkommenssituation privat krankenversichern. 
  • Studierende können innerhalb der ersten drei Monate nach Studienbeginn in die private Krankenversicherung wechseln. 

Was sind die wichtigsten Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung?

Die größten Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung liegen im Leistungskatalog und der Grundlage für die Berechnung Ihres Beitrag. 


Der vereinbarte Leistungskatalog einer privaten Krankenversicherung ist Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung. Die Leistungen sind Ihnen somit vertraglich garantiert.


Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung genießen Sie – je nach Tarif – diverse Vorzüge durch die Leistungen in der privaten Krankenversicherung, wie beispielweise:

Ambulant beim Hausarzt oder Facharzt

  • SchnellereTermine beim Hausarzt und Facharzt
  • Keine Festlegung auf Rabattverträge bei Heilmitteln

Beim Zahnarzt & Kieferorthopäde

  • Schnellere Termine beim Zahnarzt und Kieferorthopäden
  • Implantate und Inlays
  • Kunststofffüllungen 

Im Krankenhaus - stationär und ambulant

  • Schnellere Termine, auch bei Top-Behandlern
  • Freie Krankenhauswahl
  • Chefarztbehandlung
  • 1- und 2-Bettzimmer
  • Ambulante Leistungen

Leistungskatalog und Beitrag

Gesetzliche Krankenversicherung


  • Der versicherten Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung wird größtenteils vom Gesetzgeber festgeschrieben und kann zu jeder Zeit von diesem angepasst werden. In den letzten Jahren bedeutete dies vor allem Leistungskürzungen.
  • Bei der Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist allein Ihr Einkommen die Grundlage für Ihren Beitrag. Beförderungen, Zeiten der Arbeitslosigkeit, der Eintritt in den Ruhestand und andere Ereignisse haben somit automatisch einen Effekt auf Ihren monatlichen Beitrag. 


Private Krankenversicherung


  • Die versicherten Leistungen sind in der privaten Krankenversicherung unabhängig vom Gesetzgeber. Sie sind Teil eines privatrechtlichen Vertrages zwischen dem Versicherten und seiner privaten Krankenversicherung.
  • Für die Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung ist Ihr Eintrittsalter zusammen mit den Leistungen, die Sie versichern möchten, die Grundlage für den Gesamtbeitrag. Mit einer Selbstbeteiligung können Sie Ihren Versicherungsbeitrag teilweise erheblich senken.

Beamtenbeihilfe und freie Heilfürsorge

Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist für Beamtinnen, Beamte und Empfänger von freier Heilfürdorge oft nicht sinnvoll, da sie den vollen Beitrag zur selbst tragen müssten. Anders als bei Arbeitnehmern, beteiligt sich Ihr Dienstherr nicht an den Beiträgen zur Krankenversicherung, sondern direkt an den entstandenen Kosten.  


Da es sich von Seiten des Dienstherrn aber nur um eine Kostenbeteiligung handelt, besteht für Sie ein Eigenanteil, der immer noch ein erhebliches finanzielles Risiko darstellt. Dieser Eigenanteil sollte daher über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden. 


Bei der Wahl des für Sie passenden Tarifs ist Ihr persönlicher Beihilfebemessungssatz zu berücksichtigen.

Innerhalb des Vorbereitungsdienstes, z. B. für Referendare, können Sie zudem besonders kostengünstige Tarife abschließen


Mit der Berechtigung zur freien Heilfürsorge besteht für Sie Anspruch auf eine vollständige Kostenübernahme durch den Dienstherrn, wobei eine zusätzliche private Krankenversicherung aufgrund der Besonderheiten der freien Heilfürsorge dennoch sinnvoll sein kann.


Wir helfen Ihnen in einer Beratung die für Sie passende private Krankenversicherung zu finden. Vereinbaren Sie heirfür einfach einen Beratungstermin mit uns. 

Private 
Krankenzusatzversicherung

Sollten Sie nicht komplett in die private Krankenvollversicherung wechseln wollen oder aufgrund gesetzlichen Vorgaben nicht wechseln dürfen, ist eine private Krankenzusatzversicherung eine gute Alternative, um Ihren gesetzlichen Gesundheitsschutz zu erweitern – z. B. durch eine Krankenhauszusatzversicherung (Leistung: Stationär). 


Folgende Beispiele für Leistungen der privaten Krankenzusatzversicherung sind je nach Tarif und Versicherungsgesellschaft enthalten:

Ambulant beim Hausarzt oder Facharzt

  • Übernahme von Zuzahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Erstattung für Sehhilfen

Beim Zahnarzt & Kieferorthopäde

  • Schnellere Termine beim Zahnarzt und Kieferorthopäden
  • Kunststofffüllungen 
  • Implantate und Inlays

Im Krankenhaus - stationär und ambulant

  • Schnellere Termine, auch bei Top-Behandlern
  • Freie Krankenhauswahl
  • Chefarztbehandlung
  • 1- und 2-Bettzimmer
  • Ambulante Leistungen

Wir beraten Sie gerne zur privaten Krankenzusatzversicherung und zu den Tarifen der verschiedenen Anbieter.

Kranken- und Krankenhaus-
tagegeldversicherung

Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung ist eine private Zusatzversicherung.


Als private Vorsorge gleicht sie Einkommensverluste bei einer längeren Erkrankung aus und sichert somit Ihre Existenz und Ihren Lebensstandard zusätzlich ab. 


Folgende Gruppen von Erwerbstätigen können von einer privaten Krankentagegeldversicherung profitieren:

  • gesetzlich versicherte Angestellte
  • privat versicherte Angestellte
  • Selbstständige
  • Freiberufler

Ihr vereinbartes Krankentagegeld bekommen Sie so lange ausbezahlt, bis Sie wieder arbeiten können oder eine Berufsunfähigkeit eintritt. Es gibt also keine Leistungshöchstdauer im Krankheitsfall.

Krankenhaustagegeldversicherung

Eine Krankenhaustagegeldversicherung leistet eine Tagegeldzahlung einzig im Fall eines stationären Krankenhausaufenthaltes in der mit Ihnen vertraglich vereinbarten Höhe.

Wir beraten Sie gerne zur Krankentagegeldversicherung und Krankenhaustagegeldversicherung und freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen.

Pflegerentenversicherung

Eine Pflegerentenversicherung kann eine zusätzliche finanzielle Sicherheit für Sie und Ihre Familie bedeuten. 


Die Absicherungshöhe Ihrer Pflegerente können Sie - je nach Versicherung und Tarif - individuell wählen. Wichtig ist, dass Sie im Vorfeld überlegen, wie umfassend der Versicherungsschutz für Sie sein sollte.


Beispiele für Leistungen der Pflege-Rentenversicherungen sind:

  • Garantierte monatliche Pflegerente im Pflegefall
  • Leistung für Hinterbliebene im Todesfall


Die Zahlung Ihrer Beiträge können Sie individuell ausgestalten: lebenslang, abgekürzt, zum Beispiel bis zum 65. Lebensjahr oder als Kombination aus Monats- und Einmalbeitrag. In der Regel sind beitragsmindernde Zuzahlungen über die Laufzeit möglich.


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