Finanzierung von 
Neubauimmobilien

Neubauimmobilie vom Bauträger

Das Architektenhaus

Ein Haus zu bauen, gehört zum großen Lebenstraum vieler Menschen. Wer seine Immobilie möglichst nah an den eigenen Wünschen realisieren möchte, lässt seine Immobilie am besten von einem Architekten oder einer Architektin individuell planen.


Doch vor Planung und Bau der eigenen Traumimmobilie, muss zunächst ein passendes Baugrundstück gefunden werden.


Durch den vorgelagerten Kauf des Baugrundstücks über einen reinen Grundstückskaufvertrag – ohne Haus – lässt sich einiges bei der Grunderwerbssteuer sparen, da diese nur auf den Kaufpreis des Grundstücks fällig wird, nicht aber auf die Kosten für den Baukörper, also für das eigentliche Haus.


Ein Architektenhaus ist dennoch oft die teuerste Art zu bauen. Dies liegt unter anderen daran, dass der Architekt oder die Architektin, die sehr aufwendige Planung nur für eine einzige Immobilie erstellen muss.


Die Grenzen sind bei dieser Art zu bauen primär durch das eigene Budget, die Grundstücksgröße und den Grundstücksschnitt sowie baurechtliche Auflagen gesetzt. Die frühzeitige Klärung möglicher baurechtlicher Beschränkungen und eine solide Budgetplanung sind insbesondere bei dieser Art zu bauen besonders wichtig.


Anders als bei einem Kauf einer Neubauimmobilie vom Bauträger, sollte bei einem Architektenhaus ein Eigenkapitalanteil von mindestens 20 – 30 % der Gesamtkosten vorhanden sein.


Sollten bestimmte Gewerke nicht Bestandteil des Werkvertrages mit dem Architekten oder der Architektin sein, sondern selbst an Fachfirmen vergeben oder in Eigenleistungen erbracht werden, kann dies die Risiken der rechtzeitigen Fertigstellung sowie von Mängeln und Streitigkeiten bezüglich der Gewährleistung erhöhen, weshalb es dringend anzuraten ist, bei dieser Art zu bauen über weitere finanzielle Reserven zu verfügen.


Hinzukommt, dass die gesamte zeit für den Neubau für ein Architektenhaus, inklusive Planung und Bauantrag, oft besonders lang ist. Sie beträgt nicht selten mehr als ein Jahr.

Sie kaufen Ihre Immobilie von einem Bauträger und erhalten diese schlüsselfertig - entweder direkt zum Einzug oder zu einer bestimmten Bauphase. Letzteres kann sinnvoll sein, wenn Sie z. B. Arbeiten an Bödenoder Wänden in Eigenleistung erbringen möchten. 


Der Vorteil beim Kauf vom Bauträger liegt vor allem in der professionellen Begleitung des Neubauprojekts. Sollten Sie Mängel feststellen, sind nicht einzelne Handwerksbetriebe als Vertragspartner zu beanspruchen, sondern nur der Bauträger. Dies erspart Ihnen Zeit, Mühen und unnötige Formalitäten. Außerdem kaufen Sie zu einem Festpreis, wobei Sonderwünsche in Bezug auf Ausstattung, Qualität und Bauausführung berücksichtigt werden können.


Der Nachteil des Kaufs vom Bauträger liegt bei den Kosten. Der Bauträger lässt sich sowohl für mögliche Haftungsrisiken als auch für das Risiko der termingerechten Fertigstellung bezahlen. Die Gesamtkosten Ihres Neubauvorhabens fallen hierdurch etwas höher aus.


Dennoch ist dies die risikoärmste Möglichkeit, eine Neubauimmobilie mit Garantieansprüchen und nur einen Vertragspartner zu erwerben.

Neubauimmobilie mit Einzelgewerkvergabe

Neubau vom Bauträger

Neubauimmobilien vom Bauträger werden, wie Architektenhäuser, in der Regel in massiver Bauweise errichtet. Aufgrund der Vorplanung, insbesondere bei größeren Neubauprojekten, kann ein Preisvorteilen und auch eine kürzere Bauzeit gegenüber einem Architektenhaus entstehen.


Auch Bauträger bieten - jedoch innerhalb gewisser Grenzen - die Möglichkeit an, Sonderwünsche, z.B. in Bezug auf Grundriss und Haustechnik mit einzuplanen oder auch höherwertige Materialien zu verbauen. Dies kann den vormals vorhandenen Preisvorteil gegenüber dem Architektenhaus jedoch schnell verringern.


Der Neubau vom Bauträger hat den gewichtigen Vorteil, dass man ‚alles aus einer Hand‘ erwirbt, was insbesondere Kostenrisiken bei Fragen der Gewährleistung oder nicht vertragsgemäßer Fertigstellung erheblich reduziert. Damit dies auch tatsächlich der Fall ist, sollte nur ein namhafter Bauträger mit nachweislich langjähriger Erfahrung und ebenfalls nachweisbar erfolgreich realisierten Bauprojekten in Betracht gezogen werden, da die Bonität und Expertise des Bauträgers in dieser Frage von entscheidender Bedeutung sind. 


Der soeben genannte Vorteil eines Neubaus vom Bauträger kommt allerdings direkt in Verbindung mit einem erheblichen Nachteil, der auch für den vergleichsweise hohen Gesamtpreis mitverantwortlich ist: Da hier Haus und Grundstück in einem Vertrag erworben werden, wird die Grunderwerbssteuer auf den gesamten Kaufpreis erhoben.


Abhängig vom Fortschritt des gesamten Neubrauprojektes oder des betreffenden Bauabschnitts, kann die gesamte Zeit bis zum Einzug in die Neubauimmobilie vom Bauträger sehr kurzfristig ausfallen (z.B. beim Kauf einer fertiggestellten Musterhauses) oder auch vergleichbar lange dauern, wie bei einem individuell geplanten Architektenhaus.


Aufgrund der sehr gut kalkulierbaren Kosten kann bei einem Kauf einer Neubauimmobilie vom Bauträger auch ein geringerer Eigenkapitaleinsatz erfolgen, als bei einem Architektenhaus oder bei einem Fertighaus, wobei es jedoch immer ratsam ist, mindestens die Erwerbsnebenkosten, bestehend aus Grunderwerbssteuer (3,5 – 6,5 % vom beurkundeten Kaufpreis) sowie Notar- und Gerichtskosten (1,5 – 2 % vom beurkundeten Kaufpreis) aus Eigenkapital zu zahlen. Eine Maklerprovision (0 – 7,14 % vom beurkundeten Kaufpreis), die üblicherweise ebenfalls Teil der Erwerbsnebenkosten ist, fällt bei einem Kauf vom Bauträger in der Regel nicht an.


Wir empfehlen, zusätzlich zu den Erwerbsnebenkosten, Eigenkapital in Höhe von 5-10 % vom Kaufpreis in die Baufinanzierung einzubringen, um bessere Zinsangebote zu ermöglichen und eine größere Auswahl an Banken zu erreichen, die die Finanzierung begleiten möchten.

Bei der Einzelgewerkvergabe legen Sie fest, wie lange eine professionelle Baubegleitung, beispielsweise durch einen Architekten, erfolgt – bis zum Rohbau oder bis zur Fertigstellung. 


Die professionelle Baubegleitung übernimmt die fachgerechte Planung und Formalitäten, die Auftragsvergabe an Fachbetriebe und deren Koordination auf der Baustelle sowie die sachkundige Bauaufsicht bei den einzelnen Gewerken.


Manche Bauherren wollen die einzelnen Gewerke ab der Rohbaufertigstellung auf eigenes Risiko und ohne professionelle Baubegleitung selbst vergeben. Dies geschieht meist vor dem Hintergrund, Kosten einsparen zu wollen.

Genauso möchten viele Bauherren größere Eigenleistungen im Rahmen von Neubauprojekten einbringen. Hierbei sind zwei Punkte unbedingt zu beachten:


1. Bei jedem Gewerk sollte darauf geachtet werden, dass die erforderliche Kenntnis und die Erfahrung vorhanden sind, um es fachgerecht auszuführen.


2. Im Vorfeld sollte ein realistischer Ansatz von Eigenleistungen festgelegt werden, damit die Immobilie erfolgreich fertiggestellt werden kann. Gerade an diesem Punkt scheitern viele Bauherren, da sie sich leicht überschätzen.


Der Vorteil bei der Einzelgewerkvergabe liegt vor allem in der möglichen Kostenersparnis, der Nachteil ist das höhere Risiko in Bezug auf Fachkenntnis und Baufertigstellung. 


Außerdem können Probleme, Mängel und Streitigkeiten mit dem ausführenden Betrieb oder nur eine verspätete Fertigstellung eines Gewerkes schnell andere Gewerke betreffen und so auch das Gesamtvorhaben gefährden. 


Falls Sie diesen Weg für Ihr Neubauvorhaben gehen möchten, ist deshalb unter anderem auf eine größere Eigenkapitalreserve zu achten.

Neubau eines Fertighauses

Wie bei einem Architektenhaus besteht auch bei einem Fertighaus der erste Schritt darin ein passendes Baugrundstück zu finden, da dieses nicht Bestandteil des Vertrages mit dem Fertighaushersteller ist. 


Ebenso, wie beim Architektenhaus, kann durch den getrennten Erwerb von Grundstück und Haus ein erheblicher Teil der Kosten für Grunderwerbssteuer eingespart werden.


Viele Fertighaushersteller können auch bei der Suche nach einem passenden Baugrundstück behilflich sein. Es lohnt sich daher auch ohne Baugrundstück schon mal bei dem ein oder anderen Fertighaushersteller oder noch besser in einer Musterhausausstellung mit Musterhäusern von mehreren Fertighausherstellern vorbeizuschauen und sich beraten zu lassen. Allein die Fertighauswelt ist in Deutschland mit 19 Musterhausparks vertreten.


Ist das passende Grundstück gefunden, kann die Planung des Fertighauses beginnen. Fertighäuser werden zwar in der Regel als sogenannte ‚Typenhäuser‘ gefertigt, mittlerweile gibt es jedoch auch Architekturhäuser, die als Fertighäuser geplant und gebaut werden.  


Anders als bei einem konventionell gebauten Haus, werden bei einem Fertighaus die verschiedenen Bauteile, wie Wände, Decken oder Dach, in der Fabrik vorproduziert, zur Baustelle transportiert und dort montiert. Traditionell werden Fertighäuser aus Holz gefertigt und haben einen Aufbau in Holzrahmenbauweise.


Zwischenzeitlich werden aber auch Fertighäuser in Massivbauweise angeboten. Dabei nutzen die Hersteller unter anderem Leichtbeton oder Ziegel, um die vorgefertigten Bauteile herzustellen. Somit bestehen die einzelnen Bauteile dann zwar aus massiven Baustoffen, diese werden aber weiterhin in einer Fabrik vorproduziert, an die Baustelle transportiert und dann vor Ort zusammengesetzt.


Mittlerweile wird in Deutschland ungefähr jedes fünfte Haus als Fertighaus gebaut.


Abhängig vom gewählten Haustyp, dem Bau mit Keller oder nur mit einer Bodenplatte, etwaigen Sonderwünschen und Individualisierungen sowie bereits vorhandenen Bestellungen beim Fertighaushersteller, kann die gesamte Zeit von der Unterzeichnung des Werkvertrages bis zum einzugsfertigen Haus kürzer, manchmal aber auch vergleichbar lang sein, wie bei einem Architektenhaus. Die Bauzeit selbst ist jedoch erheblich kürzer als bei einem Architektenhaus oder einer Neubauimmobilie vom Bauträger.


Ein weiteres Argument für ein Fertighaus ist das Wetter während der Bauzeit, das in unseren Breitengraden oft schwer vorauszusehen ist. Das sogenannte Witterungsrisiko spielt beim Bau oder besser der Montage eines Fertighauses eine geringere Rolle. Die lange Trocknungsphase des Rohbaus, wie bei einem massiv gebauten Haus, entfällt.


Generell lässt sich der Preis für ein Fertighaus gut kalkulieren und der Einzugstermin fest planen. Wer ein seriell gefertigtes Fertighaus kauft, also ein 'Typenhaus', hat einen Preisvorteil gegenüber einem Massivhaus bzw. Architektenhaus. Der günstigere Preis resultiert daraus, dass individuelle Planungskosten entfallen. Der 'Typenhaus'-Anbieter hat die Planung für verschiedene Grundrisse bereits erstellt und verkauft diese mehrfach.


Mittlerweile wünscht sich die Mehrzahl der Häuslebauer auch bei Fertighäusern einen gewissen Grad an Individualisierung. Auf der anderen Seite ist der Preisunterschied zu einem konventionell gebauten Haus dann möglicherweise nur noch gering.


Fertighäuser haben, wie auch Architektenhäuser, insbesondere beim Innenausbau ein großes Potenzial für die Einbringung von Eigenleistungen. Bei Eigenleistungen (auch 'Muskelhypothek' genannt) werden Maßnahmen wie Oberböden, Maler- und Tapezierarbeiten und anderes nicht von Fachfirmen, sondern selbst erledigt, wodurch man bei den Gesamtkosten der Einzelmaßnahmen den jeweiligen Lohnkostenanteil einer Fachfirma einspart.


Durch Eigenleistungen kann zwar einiges an Geld eingespart werden, aber allein schon im eigenen Interesse sollte man diese nicht zu umfangreich, sondern realistisch ansetzen. Zudem achten auch immer mehr Banken auf eine angemessene Begrenzung der angesetzten Eigenleistungen und begleiten Baufinanzierungen oft nur mit Obergrenzen bei Eigenleitungen oder mit der Auflage einer professionellen Baubegleitung und Kostenplanung, was das Sparpotenzial schnell verringern kann. Deutlich risikoärmer, wenn auch nicht ganz so günstig, ist es das Fertighaus ‚schlüsselfertig‘ bauen zu lassen.


Ähnlich, wie bei einem Architektenhaus, ist ein Eigenkapitalanteil von 20 – 30 % der Gesamtkosten anzuraten. Bei umfangreichen Eigenleistungen sollten darüber hinaus weitere finanzielle Reserven vorhanden sein.


Bei einem Fertighaus gibt es auch Nachteile zu bedenken. Hierzu zählt z.B., dass bei einem Wiederverkauf oft geringere Preise erzielt werden als bei einem massiv gebauten Haus. Auch kann es bankseitig in Bezug auf eine Baufinanzierung bei einem Wiederverkauf langfristig zu bedenken sein, dass Banken Fertighäuser geringer bewerten und eine kürzere Restnutzungsdauer ansetzen als bei Massivhäusern.

Ein Fertighaus oder Fertigbauhaus lässt sich mit dem Kauf einer Immobilie vom Bauträger vergleichen. Allerdings müssen Sie das Baugrundstück gesondert erwerben, da es nicht Teil des Angebotes für ein Fertighaus oder Fertigbauhaus ist. 


Sollten Sie bereits über ein Baugrundstück verfügen, ist ein Fertighaus oder Fertigbauhaus daher eine sehr gute Möglichkeit, ohne allzu lange Vorplanungen eine Immobilie zu bauen. 


Moderne Fertighäuser sind zudem für eine sehr gute Energieeffizienz hin konzipiert.

Baufinanzierung:

Mit unserem Baufinanzierungsrechner kann die gewünschte Baufinanzierung gerne zunächst online – kostenfrei und unverbindlich – exemplarisch kalkuliert werden. So entsteht vorab bereits ein Gefühl für den Einfluss von Bauzinsen, Tilgung, monatlicher Rate sowie der Laufzeit der Finanzierung.


Um das Budget für die benötigte Baufinanzierung zu entlasten, gibt es verschiedene Möglichkeiten der öffentlichen Förderung. Wir bieten über unsere Fördermittelsuche vorab umfangreiche Informationen zu möglichen Förderungen. 


Inwiefern für das geplante Neubauprojekt bestimmte öffentliche Bauförderungen, Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder besondere Bankkredite in Betracht kommen, ist Gegenstand einer ausführlichen Finanzierungsberatung mit uns, für die ein Termin direkt online vereinbart werden kann. Das ist selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich.

Finanzierung von 
Bestandsimmobilien

Der Kauf einer bestehenden Immobilie geht in der Regel schnell und Sie können zeitnah in Ihre eigenen vier Wände einziehen. Sie müssen sich nicht mit den typischen Risiken eines Neubauprojekts auseinandersetzen. 


Wichtig ist bei der Besichtigung einer Bestandsimmobilie darauf zu achten, dass die Immobilie in einem allgemein gepflegten Zustand ist und, sofern Sie keine größeren Modernisierungen in Ihr Vorhaben eingeplant haben, dass kein Modernisierungstau besteht. 


Ob kaufen oder mieten in Ihrem konkreten Einzelfall die bessere Wahl ist, hängt von vielen Faktoren und Ihrer persönlichen Präferenz ab. 


Allgemeine Vorteile des Kaufs

  • Sie haben die Chance zum Vermögensaufbau durch Wertsteigerung und Rückzahlung der Baufinanzierung.
  • Die Immobilie ist Teil Ihrer Altersversorgung.
  • Sie sind unabhängig von Vermietern, z. B. bei Umbauten.
  • Sie genießen „Kündigungsschutz“, da Sie selbst der Eigentümer sind.
  • Sie haben mehr Planungssicherheit, z. B. durch Schutz vor steigenden Mieten.


Allgemeine Vorteile der Miete

  • Sie haben höhere Flexibilität und können schneller den Wohnort wechseln, da Sie nur die Kündigungsfrist Ihres Mietvertrages beachten müssen.
  • „Service“: Viele Instandhaltungskosten sind Erhaltungsaufwendungen und somit Sache des Vermieters.
  • Einsparungen durch geringeren finanziellen Aufwand – Wohn- und Nebenkosten sind oft geringer als bei vergleichbarem Eigentum.


Wann sollte Sie allgemein eher kaufen als mieten? 

Beispiele:

  • Wenn die Miete einer vergleichbaren Immobilie aktuell bereits hoch ist und wahrscheinlich noch weiter steigen wird.
  • Wenn die Immobilie nur geringe Instandhaltungskosten hat.
  • Wenn „mietfreies Wohnen“ für Sie Teil Ihrer Altersvorsorge sein soll.


Aufgrund der erfahrungsgemäß vielen offenen Fragen und der hohen Kosten für einen Immobilienkauf, kommen Sie daher gerne bereits auf uns zu, sobald Sie eine Immobilie gefunden haben (z. B. im Internet), bei der Sie sich einen Kauf vorstellen können, aber unsicher sind, ob das Vorhaben, wie von Ihnen geplant, funktioniert und von möglichen Kreditgebern begleitet wird. Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen.

Anschlussfinanzierung

Bei einer Anschlussfinanzierung ist es wichtig zu wissen, wann Sie eine neue Vereinbarung über die offene Restschuld treffen müssen und welche finanziellen Chancen und Risiken dabei für Sie bestehen.


Unsere Erfahrung zeigt, dass Baufinanzierungskunden nur selten bei dem Kreditgeber, der ihre aktuelle Baufinanzierung begleitet, auch die besten Konditionen für ihre Anschlussfinanzierung erhalten. Hier lohnt ein unabhängiger Vergleich genauso wie beim erstmaligen Kreditabschluss.

So helfen wir bei Ihrer Anschlussfinanzierung:

Wir prüfen das Sparpotenzial

Wir beraten Sie frühzeitig - bis zu 65 Monate vorab - zu Ihren Möglichkeiten einer Anschlussfinanzierung. Ihr persönliches Sparpotential durch die Wahl des günstigstes Kreditgebers und des richtigen Zeitpunkts, um die Anschlussfinanzierung zu vereinbaren, kann dabei schnell mehrere zehntausend Euro über die Dauer der Zinsbindung betragen. Wir vergleichen für Sie die Angebote der Kreditgeber und helfen Ihnen mit unserer Beratung und einer konkreten Empfehlung bei Ihrer Entscheidung.

Wir helfen den richtigen Zeitpunkt für eine neue Zinsvereinbarung zu finden

Grundsätzlich gilt bei den verschiedenen Zinsbindungen:


  • Bei Zinsbindungen bis zu zehn Jahren gilt das im Darlehensvertrag festgeschriebene Datum zum Ablauf der Zinsbindung für eine Anschlussfinanzierung.


  • Bei Zinsbindungen über mehr als zehn Jahre besteht ein Sonderkündigungsrecht für den Kreditnehmer, also für Sie. Dieses Sonderkündigungsrecht geht aus § 489 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hervor. Um zu ermitteln, ab wann eine Anschlussfinanzierung für Sie möglich ist, müssen Sie das Datum der letzten (Teil-)Auszahlung Ihres Baudarlehens kennen. Hiervon ausgehend sind zehn Jahre zu rechnen, zuzüglich einer Kündigungsfrist von sechs Monaten.

Forward-Darlehen und Annuitätendarlehen - wir helfen bei der richtigen Wahl

Forward-Darlehen


Eine Baufinanzierung für die Zukunft kann im Rahmen eines Forward-Darlehens mit bis zu 30 Jahren Zinsbindung abgeschlossen werden. Die Zinskonditionen hierfür können Sie sich bis zu 65 Monate vor dem Zeitpunkt der Anschlussfinanzierung für Ihre aktuell laufenden Baufinanzierung sichern. Diese Monate werden bei Forward-Darlehen nicht von der Zinsbindung der Anschlussfinanzierung abgezogen, sondern zu ihr hinzugerechnet. Mit einem frühzeitigen Abschluss eines Forward-Darlehens kennen Sie somit die Zinskonditionen für Ihre Baufinanzierung für bis zu 30,5 Jahre, was ein großer Beitrag zur Planungssicherheit Ihrer Baufinanzierung sein kann.


Der Nachteil von Forward-Darlehen besteht darin, dass für jeden Monat, den die Zinsvereinbarung vorab geschlossen werden soll, ein kleiner Zinsaufschlag von der Bank in der Zinskondition eingerechnet wird. Ein Forward-Darlehen ist daher immer etwas teurer als ein normales Annuitätendarlehen, das kurzfristig ausgezahlt werden soll.


Neben dem aktuellen Zinsniveau und dem, das Sie für die Zukunft erwarten, spielt somit auch Ihr persönliches Bedürfnis nach Sicherheit und Planbarkeit für Ihre Baufinanzierung eine wichtige Rolle bei der Entscheidung für oder gegen den Abschluss einer Anschlussfinanzierung zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Annuitätendarlehen


Wenn Sie Ihre Anschlussfinanzierung erst weniger als 12 Monate vorab vereinbaren, wird hierfür in der Regel nicht ein Forward-Darlehen, sondern ein normales Annuitätendarlehen genutzt. Bei einem so kurzfristigen Abschluss Ihrer Anschlussfinanzierung wird nur noch ein sehr geringer oder auch gar kein Zinsaufschlag von den Kreditgebern einkalkuliert.


Durch langes abwarten haben besteht somit die Chance eine besonders günstige Zinskondition für die Anschlussfinanzierung zu bekommen. Das Risiko besteht hierbei darin, dass die Bauzinsen sich in der Zwischenzeit stärker verändert haben können, als der Aufschlag, der von den Kreditgebern bei einer frühzeitigen Vereinbarung berechnet worden wäre.


Beispiele:

1. Vereinbarung einer Anschlussfinanzierung 60 Monate vorab für 3,40 % gebundenen Sollzins zuzüglich 0,60 % Aufschlag für den frühzeitigen Abschluss. Der gebundene Sollzins für die Anschlussfinanzierung beträgt in diesem Beispiel 4,00 %.


2. Vereinbarung einer Anschlussfinanzierung 36 Monate vorab, bei gesunkenen Zinskonditionen, für 2,54 % gebundenen Sollzins zuzüglich 0,36 % Aufschlag für den frühzeitigen Abschluss. Der gebundene Sollzins für die Anschlussfinanzierung beträgt in diesem Beispiel 2,90 %.


3. Vereinbarung einer Anschlussfinanzierung 12 Monate vorab, bei gestiegenen Zinskonditionen, für 4,80 % gebundenen Sollzins ohne Aufschlag für den frühzeitigen Abschluss. Der gebundene Sollzins für die Anschlussfinanzierung beträgt in diesem Beispiel 4,80 %.

Wir beraten zur Anschlussfinanzierung durch Bausparen

Sollte Ihre Anschlussfinanzierung mehr als 66 Monate in der Zukunft liegen, können Sie dennoch bereits jetzt mögliche Risiken für eine Anschlussfinanzierung begrenzen und sich die Zinskonditionen für ein Bauspardarlehen sichern, indem Sie einen Bausparvertrag hierfür abschließen und ansparen. Wir beraten Sie gerne zu den verschiedenen Bausparkassen und deren Tarifen sowie zu den Besonderheiten dieser Form der Baufinanzierung. 

Wir beraten zur Anschlussfinanzierung mit zusätzlichem Kapitalbedarf

Besteht der Wunsch, Ihre Immobilie zu modernisieren oder Kapital zur freien Verwendung aufzunehmen? Bei vielen Kreditgebern ist dies im Rahmen einer Anschlussfinanzierung möglich. Einige Kreditgeber zahlen diese zusätzlichen Mittel sogar aus, selbst wenn die eigentliche Anschlussfinanzierung erst Jahre später erfolgt. 


Ob diese Möglichkeit für Sie geeignet ist, klären wir im Rahmen einer persönlichen Beratung oder Online-Beratung.

Modernisierung

Bei einer Baufinanzierung ist es wichtig zu wissen, wann Sie eine neue Vereinbarung über die offene Restschuld treffen müssen und welche finanziellen Chancen und Risiken dabei für Sie bestehen.


Ob kaufen oder mieten in Ihrem konkreten Einzelfall die bessere Wahl ist, hängt von vielen Faktoren und Ihrer persönlichen Präferenz ab. 


  • Energetische Modernisierung
  • Werterhaltende & werterhöhende Modernisierung
  • Komfortsteigernde Modernisierung ("Luxus")
  • Kernsanierung
  • Modernisierungen im direkten Zusammenhang mit dem Immobilienkauf

Modernisierung mit Grundbucheintrag

Der Abschluss eines Immobilienkredits mit Eintragung der Grundschuld ist der übliche Weg, auf dem sich die meisten Käufer, Bauherren oder Immobilieneigentümer die Mittel beschaffen, um ihre Immobilie zu günstigen Konditionen und mit niedrigen monatlichen Kreditraten zu modernisieren. 


Da diese Art von Baufinanzierung zweckgebunden ist und der Wertsteigerung der Immobilie dient, sind für günstige Kreditkonditionen Nachweise über die einzelnen Maßnahmen beim Kreditgeber vorzulegen.


Eine Alternative hierzu ist die Kapitalbeschaffung zur freien Verwendung. Hierfür sind keine Nachweise über die Verwendung des Kredites beim Kreditgeber vorzulegen. Allerdings kann ohne Nachweise kein wertsteigernder Ansatz der Modernisierungen durch den Kreditgeber erfolgen, was unter Umständen etwas schlechtere Kreditkonditionen bedeuten kann.


Inwiefern staatliche Förderungen (z. B. KfW-Förderung) oder Eigenleistungen in Ihre Baufinanzierung eingebunden werden können oder sollten, klären wir gerne in einem Beratungsgespräch.

Modernisierung ohne Grundbucheintrag

  • Bis zu einem Kreditbetrag von circa 75.000 Euro empfehlen wir die Durchführung der geplanten Maßnahmen ohne Grundbucheintrag, also über einen klassischen Ratenkredit, zu finanzieren.
  • Hierfür gibt es Ratenkredite zur freien Verwendung, spezielle und oft zinsgünstigere Modernisierungskredite sowie Öko-, Solar- und Bauspar-Expresskredite. 
  • Bauspar-Expresskredite bieten besonders niedrige Raten bei längeren möglichen Laufzeiten. Außerdem gibt es auch für diese Kredite Zinsrabatte für bestimmte ökologische oder energetische Maßnahmen der Modernisierung, z. B. für die Installation einer Photovoltaikanlage.

Mit unserer Fördermittelsuche finden Sie die passenden Förderungen:

Nutzen Sie auch den KfW-Förder-Finder für einen besseren Überblick über die Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW):

Baufinanzierung mit Erbbaurecht

Was ist Erbbaurecht?

Erbbaurecht bzw. Erbpacht, der ältere Begriff für Erbbaurecht, ist ein grundstücksgleiches Recht und wird wie folgt definiert:


"Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass demjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, das veräußerliche und vererbliche Recht zusteht, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben (Erbbaurecht)." (§ 1 Abs. 1 ErbbRG - Erbbaurechtsgesetz)


Die Besonderheit des Erbbaurechts besteht somit darin, dass Eigentümer eines Grundstücks und Eigentümer des Gebäudes darauf nicht identisch sind. 


Das Gebäude ist außerdem nicht "wesentlicher Bestandteil des Grundstücks", sondern "wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts".


Für das Erbbaurecht wird ein Erbbaurechtsgrundbuch gebildet und das Erbbaurecht darin in Abteilung II eingetragen.


Für Immobilienerwerber und Bauherren besteht durch Erbbaurecht die Möglichkeit liquiditätsschonend eine eigene Immobilie zu erwerben, ohne zuvor das Grundstück hierfür kaufen zu müssen. Dafür werden die Besonderheiten des Erbbaurechts in Kauf genommen.


Die beiden wichtigsten Besonderheiten des Erbbaurechts sind diese:

Erbbaurechtsvertrag und Erbbauzins

  • Anstatt einmalig einen Kaufpreis für das Grundstück zu zahlen, wird für die vereinbarte Dauer des Erbbaurechtsvertrages - zumeist 99 Jahre - ein regelmäßig an den Erbbaurechtsherausgeber (bzw. Grundstückseigentümer) zu zahlender Erbbauzins geleistet.
  • Erbbaurechtsherausgeber können die Kirche, die Stadt oder die Gemeinde aber auch private Erbbaurechtsherausgeber sein. 
  • Zu beachten ist, dass privates Erbbaurecht nur von wenigen Darlehensgebern für eine Baufinanzierung akzeptiert wird. 
  • Im Regelfall sind Stadt, Gemeinde oder die Kirche der Erbbaurechtsherausgeber.

Heimfall

  • Endet der Erbbaurechtsvertrag ordentlich durch Ablauf des Vertrages oder durch vorzeitige Auflösung, z. B. wegen nicht eingehaltener vertraglicher Bestimmungen durch den Erbbauberechtigten (Bauherr, Käufer), dann erlischt auch das Erbbaurecht.
  • Das auf dem Grundstück des Erbbaurechtsherausgebers befindliche Gebäude wird vom "wesentlichen Bestandteil des Erbbaurechts" zum "wesentlichen Bestandteil des Grundstücks" und fällt damit in das Eigentum des Erbbaurechtsherausgebers. Dies wird als "Heimfall" bezeichnet.
  • Der Erbbauberechtigte hat in diesem Fall lediglich Anspruch auf eine vereinbarte Entschädigungszahlung. Diese Entschädigungszahlung kann deutlich unter dem Verkehrswert der Immobilie liegen.
  • Sollte der Erbbaurechtsherausgeber dem Erbbauberechtigten vor Ablauf des Erbbaurechtsvertrages ein Angebot zur Verlängerung des Vertrages machen und der Erbbauberechtigte lehnt dieses Angebot ab, so hat der Erbbaurechtsherausgeber bei Ablauf des Erbbaurechtsvertrages keine Entschädigungszahlung aufgrund des Heimfalls an den Erbbauberechtigten zu zahlen.

Kapitalbeschaffung

zur freien Verwendung

Die Kapitalbeschaffung wird von vielen Kreditgebern angeboten. Die Möglichkeiten für eine Kapitalbeschaffung zur freien Verwendung sind sehr weit gefasst und erfordern eine eingehende Beratung, abgestimmt auf Ihre jeweilige Situation. 


Da es sich bei der Kapitalbeschaffung um eine Baufinanzierung handelt, gelten auch die entsprechenden Mindestbeträge der jeweiligen Bank. Oft sind dies zwischen 75.000 Euro und 100.000 Euro. 

Mögliche Verwendungszwecke der Kapitalbeschaffung sind:

  • Beschaffung von Eigenkapital für den Hauskauf der Kinder oder Enkel.
  • Beschaffung von Eigenkapital für den Kauf einer anderen Immobilie zur Eigennutzung oder Vermietung.
  • Modernisierungsmaßnahmen in Eigenleistung oder über einen längeren Zeitraum, ohne dafür Nachweise gegenüber dem Kreditgeber vorlegen zu müssen.
  • Finanzierung von nicht wertsteigernden Maßnahmen an Ihrer Immobilie.

Übertragung

von Immobilien innerhalb der Familie

Der Verkauf beziehungsweise die Übertragung einer Immobilie innerhalb der Familie kann aus vielen Gründen interessant sein. Wir begleiten diese Vorhaben regelmäßig. 


Ein Notar sollte aufgrund der vielen zu beachtenden rechtlichen Fragen möglichst früh hinzugezogen werden. 


Auf die Besonderheiten dieses Vorhabens bezüglich Ihrer Baufinanzierung gehen wir gerne im Rahmen der Finanzierungsberatung näher ein, da hierbei der konkrete Einzelfall betrachten werden muss.