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Versicherungsschutz für Auto, E-Bike & Co.

Finden Sie die beste Versicherung zu einem niedrigen Beitrag für Ihr Kfz, Fahrrad, E-Scooter und weitere Fahrzeuge. Unsere Vergleiche und Online-Anträge sind für Sie komplett kostenfrei.

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Günstige Versicherung für Auto, Motorrad, Fahrrad & Co.

Beste Leistungen auch für Elektrofahrzeuge und E-Bikes

Kfz-Versicherung 


Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt die Unfallopfer sowie die Mitfahrenden des Unfallfahrers bis zur vertraglich vereinbarten Mindestversicherungssumme. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig davon, ob Sie mit einem 

Auto, Motorrad, Quad, Mofa oder anderen Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sind.


Zu den Leistungen zählen unter anderem:


Schäden an fremden Fahrzeugen

z. B. Reparaturkosten, Abschleppkosten, Gutachterkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Wiederbeschaffungskosten bei Totalschaden


Schäden an anderen Sachen

z. B. Schäden an Gebäuden


Personenschäden

z. B. Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Rentenzahlungen, Beerdigungskosten

.

Für viele Autofahrer ist die Kaskoversicherung als Ergänzung sinnvoll und wichtig, da sie auch Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist sie nicht gesetzlich vorgeschrieben und ihr Abschluss somit freiwillig.


Teil-Kaskoversicherung

Insbesondere bei älteren Kfz kann eine Teil-Kaskoversicherung sinnvoll sein. Dabei lässt sich im Vergleich zur Voll-Kaskoversicherung einiges einsparen, wenn deren Zusatzleistungen nicht mehr gebraucht oder gewünscht sind. 


Zu den Leistungen zählen unter anderem:


Schäden am eigenen Fahrzeug

z. B. Glasbruch, Diebstahl, Kollision mit Haarwild, Hagel & Sturm


Voll-Kaskoversicherung

Eine Voll-Kaskoversicherung macht hauptsächlich Sinn bei Neuwagen und jungen Gebrauchten, unter anderem wegen der Neuwertentschädigung, die für die ersten Jahre vereinbart werden kann. Sollten Sie Ihr Kfz über einen Kredit finanziert oder geleast haben, dann ist der Abschluss einer Voll-Kaskoversicherung meistens vertraglich vorgeschrieben.


Zusätzlich zur Teil-Kasko-Versicherung können zu den Leistungen gehören:

Schäden am eigenen Fahrzeug in Folge eines selbst verursachten Unfalls, Schäden durch Vandalismus.


Zusatzleistungen

Es kann außerdem sinnvoll sein, bestimmte Zusatzleistungen zu vereinbaren, wodurch zum Beispiel die Kosten nach einer Panne ('Kfz-Schutzbrief') oder einen Unfall mit einem Mietwagen im Ausland ('Mallorca-Police') übernommen werden können. Bei Kfz, die über einen Kredit finanziert oder geleast sind, ist eine 'GAP-Deckung' zu empfehlen, die eine Lücke (englisch 'Gap') zwischen dem versicherten Wiederbeschaffungswert und einer möglicherweise höheren Verbindlichkeit aus einer Kreditrestschuld oder einem Leasingvertrag schließt.


Unser Vergleich


Unser Vergleichsrechner hilft Ihnen unverbindlich und für Sie kostenfrei, die beste Versicherung zu finden und online abzuschließen


Bei uns erhalten Sie nicht nur günstige Versicherungsangebote für Ihren PKW, sondern auch für Wohnmobile und Campinganhänger, Anhänger und Auflieger sowie kleine LKW bis maximal 3,5 Tonnen für den privaten und gewerblichen Gebrauch.


Fahrräder & E-Bikes


Für Fahrräder und E-Bikes, empfehlen wir Ihnen eine 'Fahrrad AllRisk'-Versicherung, die Sie in nur vier Schritten direkt online beantragen können. Eine detaillierte Leistungsübersicht der beiden Tarife können Sie direkt zu Beginn der Antragsstrecke einsehen.


E-Scooter, Roller, Moped, Mofas & Co.


Für E-Scooter, Roller, Moped, Mofas, Mokicks, Leichtkrafträder (mit 3 oder 4 Rädern), Elektrokleinstfahrzeuge (bis max. 20 km/h), Mopedautos (wie z.B. Microcars bis max. 45 km/h) und Krankenfahrstühle bieten wir Ihnen zusammen mit unserem Partner Barmenia eine sehr günstige Versicherung, die Sie über unsere Website direkt online abschließen können. 


Weitere Kfz-Versicherungen


An anderer Stelle auf unserer Website bieten wir Ihnen den passenden Versicherungsschutz für Luxus-Autos und Supersportwagen, hochwertige Oldtimer sowie Kfz-Flotten und gewerblich genutzte Fahrräder.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Um Ihr Auto zu versichern, benötigen Sie einige Angaben zu Ihrem Fahrzeug, die Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, dem Fahrzeugschein, finden.


Dazu gehören zum Beispiel

  • Hersteller- und Typschlüsselnummer (HSN/TSN)
  • Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN)
  • Datum der Erstzulassung
  • Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse
  • die Anzahl der Fahrer
  • die geplante jährliche Kilometerleistung

Um eine Autoversicherung abzuschließen, brauchen Sie diese Unterlagen:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) Ihres Autos
  • ggf. Versicherungsvertrag Ihrer bisherigen Kfz-Versicherung
  • ggf. letzte Beitragsabrechnung Ihres bisherigen Kfz-Versicherers

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie wird kein Fahrzeug zugelassen. 

Sie deckt alle Sach- und Personenschäden ab, die Sie durch den Gebrauch Ihres Pkw verursachen.


Zusätzlich können Sie Schäden am eigenen Auto mit der Teilkaskoversicherung oder noch umfassender mit einer Vollkaskoversicherung abdecken.


Nutzen Sie Ihr Auto auch für Fahrten oder Reisen ins europäische Ausland empfiehlt sich der Abschluss des Auslandschadenschutzes. Hiermit sichern Sie sich bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland eine Schadenregulierung nach deutschem Recht und deutschen Standards.


Für geleaste oder kreditfinanzierte Pkw ist die GAP-Deckung eine wertvolle Ergänzung zur Vollkaskoversicherung. Sie schließt bei Totalschaden oder Verlust die Lücke zwischen der Entschädigungsleistung und dem Leasing-/Finanzierungs-Restbetrag.

Zusätzlichen Schutz zur Haftpflichtversicherung bietet eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung; gerade bei neuen oder wertvollen Fahrzeugen lohnt sich diese erweiterte Sicherheit.

Wir empfehlen bei Ihrer Autoversicherung nicht nur auf einen möglichst günstigen Beitrag zu achten. Mindestens genauso wichtig ist, dass die Kfz-Versicherung Sie und Ihr Auto bei einem Unfall ausreichend absichert.


Unter anderem sollten diese Leistungen enthalten sein:

  • Möglichst hohe Versicherungssumme – idealerweise 100 Millionen Euro
  • Absicherung bei Zusammenstoß mit Tieren aller Art – nicht nur mit Haarwild
  • Leistung auch bei grober Fahrlässigkeit

Für jede An- oder Ummeldung eines Autos wird eine eVB-Nummer benötigt. Denn mit dieser elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) bestätigen Sie Ihrer Zulassungsbehörde, dass Sie die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Die elektronische Versicherungsbestätigung, die eVB-Nummer, bekommen Sie von Ihrer Kfz-Versicherung. 


Wenn Sie eine neue Autoversicherung abschließen, bekommen Sie die siebenstellige Kombination aus Ziffern und Buchstaben in der Regel kurz nach Vertragsabschluss online angezeigt zur Verfügung gestellt.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug schon versichert haben, finden Sie Ihre aktuelle SF-Klasse auf der letzten Beitragsrechnung Ihrer Kfz-Versicherung.


Als Fahranfänger haben Sie noch keine Schadenfreiheitsklasse, wenn Sie erstmalig ein Kfz auf sich versichern. Die Versicherung stuft Sie normalerweise in SF-Klasse 0 oder ½ ein.

Selbstbeteiligung bzw. Selbstbehalt in der Kfz-Versicherung bedeutet:

Bei einem Teilkasko- oder Vollkaskoschaden beteiligen Sie sich mit einer vertraglich festgelegten Summe an den Kosten.


Wir empfehlen 150 Euro Teilkasko-Selbstbeteiligung und 500 Euro Vollkasko-Selbstbeteiligung.


Umso höher die Selbstbeteiligung gewählt wird, desto niedriger fallen Ihre laufenden Beiträge günstiger aus.

Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln wollen, müssen Sie Ihrem bisherigen Versicherer kündigen.


Normalerweise können Sie Ihren alten Versicherungsvertrag schriftlich zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen – und zwar mit einer Frist von einem Monat.


Das heißt:

Läuft Ihre Kfz-Versicherung bis 31. Dezember, kündigen Sie spätestens bis zum 30. November. Prüfen Sie hierzu einfach das Enddatum im Vertrag Ihrer aktuellen Kfz-Versicherung.

Wenn Sie den Erstbeitrag Ihrer Kfz-Versicherung nicht bezahlen, kann der Versicherer den Vertrag rückwirkend aufheben.

Ihr Auto ist dann nicht mehr versichert – und Sie dürfen damit nicht am Straßenverkehr teilnehmen.


Zahlen Sie einen der Folgebeiträge nicht oder nicht pünktlich, bekommen Sie von Ihrer Autoversicherung eine Mahnung, die mit zusätzlichen Gebühren verbunden ist.


Wer die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nicht begleicht, riskiert seinen Versicherungsschutz und die Kündigung seiner Kfz-Versicherung.

Eine Kündigung durch den Versicherer kann es erheblich erschweren, bei einem anderen Versicherer akzeptiert zu werden.

Wir beraten Sie gerne

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