Annuitätendarlehen

Das Annuitätendarlehen ist wohl die am häufigsten genutzte Art, um eine Immobilie zu finanzieren. 


Als Annuität bezeichnet man die Jahreszahlung von Zins und Tilgung für einen Kredit.


Zinsen sind dabei die "Kosten", die Sie für Ihren Kredit bezahlen. Zinsen werden bei dieser Kreditart nur auf die mit jeder Ratenzahlung noch offene Restschuld berechnet.


Die Tilgung ist der Teil der Annuität, mit dem Sie Ihren Kredit zurückzahlen. 


Ihre monatliche Rate enthält bei einem Annuitätendarlehen stets Zins und Tilgung. 


Da der Zinsanteil mit jeder Ratenzahlung geringer wird, die Ratenhöhe hingegen unverändert bleibt, nimmt folglich der Anteil der Tilgung mit jeder Monatsrate zu. Anders gesagt zahlen Sie Ihren Kredit mit jeder weiteren Rate etwas schneller zurück.


Die Zinskonditionen werden bei einem Annuitätendarlehen für eine feste Laufzeit festgeschrieben. Diese Zeit wird Zinsbindung oder auch Zinsfestschreibung genannt. 


Wird ein Darlehen bis zum Ablauf der vereinbarten Zinsbindung mit Hilfe Ihrer monatlichen Raten komplett zurückgezahlt, wird diese Form des Annuitätendarlehens als Volltilgerdarlehen bezeichnet. Viele Kreditgeber gewähren Zinsrabatte für Volltilgerdarlehen, da hier das Risiko einer Anschlussfinanzierung entfällt. 


Wir vermitteln Ihnen Annuitätendarlehen mit Zinsbindungen von bis zu 40 Jahren.

Endfällige Darlehen

Bei dieser Finanzierungsart zahlen Sie zunächst nur Zinsen auf das aufgenommene Darlehen. 

Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt in vollem Umfang zum Ende der Zinsbindung. 


Diese Darlehen nennt man endfälliges Darlehen oder auch Zinszahlungsdarlehen. 


Anstatt direkt – Monat für Monat – zu tilgen, wie es beim Annuitätendarlehen der Fall wäre, wird hier ein sogenannter ‚Tilgungsersatz'

angespart. Es werden somit ein Bankdarlehen und ein Tilgungsersatz miteinander kombiniert. 


Bei dem Tilgungsersatz kann es sich z. B. um einen Bausparvertrag, eine Lebensversicherung, eine Rentenversicherung oder auch einen Investmentsparplan handeln. 


Diese Finanzierungsart kommt häufig zum Einsatz, wenn steuerliche Aspekte zu beachten sind, beispielsweise bei der Baufinanzierung für Immobilien zur Viermietung. 


Auch für selbst genutzte Immobilien kann diese Finanzierungart sinnvoll sein. Hier sollten die anfallenden Kosten jedoch mit anderen Finanzierungsarten verglichen und Vor- und Nachteile abgewogen werden.

Forward-Darlehen

Forward-Darlehen sind die übliche Finanzierungsart für Anschlussfinanzierungen, die mehr als ein Jahr in der Zukunft liegen, für die aber schon heute die Finanzierungskonditionen fest vereinbart werden sollen.


Forward-Darlehen gibt es als Annuitätendarlehen und als endfällige Darlehen. 

Eine Kombination von einem Forward-Darlehen mit einem Tilgungsersatz, zum Beispiel einem Bausparvertrag, ist daher möglich.


Wichtig ist bei einem Forward-Darlehen, dass die Zinsbindung mit dem vereinbarten Termin der Anschlussfinanzierung beginnt, nicht mit dem Vertragsschluss. 


Die Zeit, für die die Finanzierungskonditionen vorab vereinbart wurden, wird zur Zinsbindung hinzugerechnet (die sogenannten 'Forward-Monate').

Wir vermitteln Forward-Darlehen mit einer Zinsbindung von bis zu 30 Jahren, die maximal 66 Monate vor der geplanten Anschlussfinanzierung fest vereinbart werden können. 


Ein Forward-Darlehen mit einer Zinsbindung von 20 Jahren, das 48 Monate vor der Anschlussfinanzierung vereinbart wird, verschafft Ihnen somit in Bezug auf Ihre Finanzierungskonditionen Planungssicherheit über 24 Jahre.


Für die gewährte, längere Zinssicherheit berechnet der Kreditgeber einen kleinen Zinsaufschlag. Dieser Aufschlag wird für jeden Monat gerechnet, den das Forward-Darlehen vor der geplanten Anschlussfinanzierung abgeschlossen wird. 


Unserer Erfahrung nach macht ein frühzeitiger unabhängiger Vergleich möglicher Kreditgeber Sinn, da der Zinsaufschlag für viele Forward-Monate bei manchen Kreditgebern nur minimal ausfällt, bei anderen hingegen ist der Aufschlag so hoch, dass er den Abschluss eines Forward-Darlehens selbst mit nur wenigen Jahren Vorlaufzeit unattraktiv macht.

Bausparen

Was ist ein Bausparvertrag und was kann man damit machen?

Ein Bausparvertrag ist eine Kombination aus einem Sparplan und einem Immobiliendarlehen.


Über einen Bausparvertrag kann der Kauf, die Anschlussfinanzierung oder die Modernisierung einer Wohnimmobilie zinsgünstig finanziert werden.

Welchen Vorteile hat ein Bausparvertrag?

  • Sowohl die Sparzinsen als auch die Kreditzinsen sind für die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt und somit bei Vertragsschluss bekannt.
  • Ein Bausparvertrag kann staatlich gefördert werden, was die Ansparung erleichtert.
  • Ein Bausparvertrag bietet z. B. eine lange Planungssicherheit und man kann für den Kauf einer Immobilie frühzeitig ansparen.

Ist Bausparen sinnvoll?

Bausparen kann eine sinnvolle Alternative aber auch Ergänzung zu einer Baufinanzierung sein. Dies sind einige Besonderheiten von Bausparverträgen: 


  • Staatliche Förderung, z. B. durch die Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie oder Riester (Wohnriester).
  • Günstige Darlehenszinsen, die derzeit teils deutlich unter den Zinskonditionen von Bankdarlehen liegen. 
  • Begrenzung von Risiken, da man die Zinskonditionen für das Bauspardarlehen bereits bei Vertragsschluss kennt.
  • Flexibilität, durch die Möglichkeit ein zinsgünstiges Bauspardarlehen bekommen zu können, jedoch nicht zu dessen Abnahme verpflichtet zu sein.
  • Die Eintragung im Grundbuch kann für die Bausparkasse auch im Nachrang erfolgen, sofern die Bedingungen hierfür erfüllt sind.

Wie ist der Ablauf eines Bausparvertrages?

Der Ablauf eines Bausparvertrages gliedert sich in 3 Phasen:


1. Ansparphase

  • In dieser Phase wird Bausparguthaben angespart, das verzinst und gegebenenfalls auch staatlich gefördert wird. 
  • Während dieser Phase kann man als Bausparer nicht frei über das Bausparguthaben verfügen, aber den Bausparvertrag jederzeit kündigen.


2. Zuteilungsphase

  • Ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif, sind also die Voraussetzungen aus der Ansparphase erfüllt, kann das Bauspardarlehen gewährt werden. 
  • Für das Bauspardarlehen müssen Bonität und Sicherheit ausreichend sein. Es handelt sich dabei um eine bankübliche Prüfung von Bonität und Immobilie durch die Bausparkasse.


3. Darlehensphase

  • Sobald das Bauspardarlehen ausbezahlt ist, beginnt die schrittweise Rückzahlung des Bauspardarlehens an die Bausparkasse. 
  • Im Gegensatz zu einen normalen Bankdarlehen zur Baufinanzierung kann das Bauspardarlehen jederzeit teilweise oder auch komplett ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückgezahlt werden.
Grafik: Sparmotive der Bundesbürger - Quelle: Verband der Privaten Bausparkassen e.V.

Der Staat fördert das Bausparen

Es besteht Anspruch auf staatliche Förderungen, wie die Arbeitnehmersparzulage, die Wohnungsbauprämie oder die Riester-Förderung (Wohnriester), sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

1. Wohnungsbauprämie

  • Ledige können höchstens 70 Euro pro Jahr auf eine jährliche Sparleistung von maximal 700 Euro erhalten, bei Ehepaare sind es entsprechend 140 Euro auf eine jährliche Sparleistung von 1.400 Euro.
  • Für einen Anspruch auf Wohnungsbauprämie darf Ihr zu versteuerndes Einkommen 35.000 bei Ledigen bzw. 70.000 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigen.
  • Die Wohnungsbauprämie wird nur gewährt, wenn Sie tatsächlich eine Immobilie kaufen, bauen, modernisieren oder umbauen.

2. Riester-Förderung ('Wohnriester')

  • Als Zulage für den Bausparer gibt es bis zu 175 Euro jährliche Grundzulage.
  • Ist der Bausparer jünger als 25 Jahre sind zusätzlich einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus möglich.
  • Für ab 2008 geborene Kinder, für die der Bausparer Kindergeld bezieht, gibt es je Kind bis zu 300 Euro jährliche Kinderzulage.
  • Im Rahmen der Einkommensteuererklärung ist ein Sonderausgabenabzug von bis zu 2.100 Euro jährlich möglich.
  • Für die volle Riester-Förderung wird eine Mindestansparung vorausgesetzt. 
  • Auf das Thema "Riester" gehen wir wegen seiner Komplexität auf unserer Website unter 'Private Altersvorsorge' näher ein.

3. Arbeitnehmersparzulage

  • Sie können in Ihrer Einkommensteuererklärung eine Sparzulage beantragen, wenn Sie vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber auf das Bausparkonto überweise lassen.
  • Diese Zulage beträgt pro Arbeitnehmer 9 % auf die jährlichen Sparbeiträge, bis maximal 470 Euro.
  • Für diese Zulage müssen Sie in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sein und ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro als Lediger bzw. 80.000 Euro als Verheiratete beziehen.

Unser Angebot umfasst die Tarife dieser Bausparkassen:

  • BHW
  • LBS*
  • BKM
  • Wüstenrot
  • Schwäbisch-Hall
  • Alte Leipziger
  • Signal Iduna
  • start:bausparkasse


* Das Angebot an LBS-Bausparverträgen, das wir Ihnen vermitteln können, ist derzeit eingeschränkt.

Förderungen

KfW, BAFA und
andere Förderungen

Informieren Sie sich zu der für Sie maximalem Förderung.


Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden über diverse Programme angeboten. Die Förderungen der KfW gibt es als Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen oder eine Kombination aus beidem. Förderungen der KfW gibt sowohl für Neubauimmobilien als auch für bestehende Immobilien. 


In unserer Fördermittelsuche können Sie sich zu bundesweit über 6.600 Förderungen, z.B. von KfW und BAFA, informieren.


Zudem sind Steuervorteile möglich, wie z.B. eine erhöhte AfA aufgrund von Restnutzungsdauergutachten oder auch Sonderabschreibungen für Denkmalimmobilien, sowohl bei Vermietung als auch bei Eigennutzung.


Im Rahmen unserer Baufinanzierungsberatung besprechen wir mit Ihnen, welche KfW-Programme für Sie in Frage kommen und ob Sie zur Einbindung in Ihr individuelles Baufinanzierungskonzept sinnvoll sind.

Förderungen der KfW und BAFA:

Variable Darlehen

Variable Darlehen zeichnen sich durch einen veränderlichen Sollzins ohne Zinsbindung aus. Je nach Bank erfahren diese Darlehen eine Zinsanpassung alle zwei bis sechs Monate, unter Berücksichtigung der aktuellen Marktlage. 


In der Regel wird ein sogenannter Referenzzinssatz vereinbart, wie zum

Beispiel der EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate). Der EURIBOR ist der Zinssatz, zu dem sich Banken untereinander Geld leihen. Er orientiert sich am Leitzins der EZB (Europäischen Zentralbank).


Wichtig ist, dass regelmäßige Zinsanpassungen gleichermaßen Chancen und Risiken mit sich bringen. Durch diese Zinsanpassungen haben kurzfristige Marktentwicklungen einen unmittelbaren Einfluss auf die Kreditrate, die Sie für ein variables Darlehen zahlen müssen. Das kann zu Ihrem Vorteil sein, falls die Marktzinsen sinken, oder zu Ihrem Nachteil, wenn die Marktzinsen steigen.


Grundsätzlich kann ein variables Darlehen kurzfristig zurückgezahlt werden, unter Beachtung einer Kündigungsfrist von in der Regel drei Monaten.

Zwischenfinanzierung

Die Zwischenfinanzierung ist eine Finanzierungsart zur kurzfristigen Überbrückung. Gerade in den folgenden Szenarien kommt eine Zwischenfinanzierung in Betracht:

  • Eigenkapital ist noch nicht verfügbar.
  • Der Verkaufserlös einer Immobilie ist noch nicht verfügbar.
  • Vorfinanzierung von öffentlichen Mitteln, also staatlichen Förderungen.


Sobald der Grund für die Zwischenfinanzierung entfällt, ist eine vollständige und kostenfreie Ablösung möglich.


Bei allen Zwischenfinanzierungen müssen Sie beachten, dass für eine gewisse Zeit eine zusätzliche monatliche Belastung auf Sie zukommt: 

  • Für die bestehende Baufinanzierung, die mit erst dem Immobilienverkauf zurückgezahlt wird.
  • Für die Zwischenfinanzierung als Vorfinanzierung des erwarteten Verkaufserlöses. Das sind zumindest Zinsen, wobei manche Darlehensgeber auch eine Mindesttilgung verlangen.
  • Für die neue Baufinanzierung, wobei dies beispielsweise davon abhängt, ob die neue Baufinanzierung bereits teilweise oder ganz ausgezahlt ist oder ob eine ausreichend lange bereitstellungszinsfreie Zeit vereinbart wurde. 

Nicht kurzfristig verfügbares Eigenkapital

Eigenkapital in ein Immobilienprojekt einzubringen, ist grundsätzlich eine richtige Entscheidung, da es den Finanzierungsbedarf reduziert. 


Dies kann zu besseren Zinskonditionen, einer größeren Auswahl möglicher Darlehensgeber und einer niedrigeren monatlichen Rate oder auch einer kürzeren Gesamtlaufzeit Ihrer Baufinanzierung führen. 


Bei vielen Baufinanzierungen ist das Eigenkapital aber nicht unmittelbar und in voller Höhe verfügbar, sondern gebunden oder z. B. nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist verfügbar. 


Beispiele hierfür sind die anstehende Auszahlung der Kapitalleistung aus einer Lebensversicherung oder die Auszahlung von Bausparguthaben.


In diesen Fällen wird in der Regel eine Zwischenfinanzierung zur Überbrückung genutzt bis Ihr Eigenkapital verfügbar ist. 

Noch nicht verfügbarer Erlös aus dem Verkauf einer anderen Immobilie

Oft wird der Erlös aus einem Immobilienverkauf als finanzielle Grundlage für einen Neukauf benötigt. 


Hier bietet sich die Zwischenfinanzierung in Form einer Vorfinanzierung an, damit direkt ausreichend Kapital für den Neukauf einer Immobilie zur Verfügung steht und nicht auf den Verkauf der vorhandenen Immobilie gewartet werden muss. 


Wichtig ist hierbei vor allem einen realistischen Verkaufserlös, nach Abzug etwaiger Restschulden für Baufinanzierung oder Ähnliches, anzusetzen, damit die Gesamtfinanzierung gesichert ist. 

Vorfinanzierung von noch nicht zugesagten öffentlichen Mitteln

Abhängig vom konkreten Einzelfall, können für eine Baufinanzierung auch staatliche Förderungen in Anspruch genommen werden. Diese gibt es nicht nur zur Modernisierung, sondern auch für den reinen Kauf. 


Diese Förderung kann Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder auch sogenannte öffentliche Mittel beinhalten. 

Die Auswahl an möglichen KfW-Programmen ist recht groß. Unter „KfW und andere Förderungen“ haben wir Ihnen daher zur besseren Orientierung ein PDF-Dokument als „KfW-Förder-Finder“ hinterlegt.


Insbesondere bei öffentlichen Mitteln ist aber zu prüfen, inwiefern Ihre persönlichen Voraussetzungen und die zu finanzierende Immobilie, die für eine Genehmigung erforderlichen Auflagen erfüllen. 


Bei öffentlichen Mitteln ist dies lokal recht unterschiedlich und es kann notwendig werden diese Mittel aufgrund des jeweiligen Antragsprozesses über eine Zwischenfinanzierung vorzufinanzieren und die Zwischenfinanzierung dann später durch die öffentlichen Mittel abzulösen. 


In jedem Fall sollten Sie sich hierzu beraten lassen, um die für Sie passendste Lösung zu finden.

Modernisierungskredite

Kredite zur Modernisierung und Renovierung ohne Grundbucheintrag

Wohnkredite bzw. Modernisierungskredite sind Ratenkredite für kleinere Modernisierungen von Immobilien. 


Hierbei sind Kreditbeträge in der Regel bis zu 50.000 Euro, bei einigen Kreditgebern auch bis zu 75.000 Euro möglich. 


Für die Rückzahlung werden in der Regel bis zu 120 Monate (10 Jahre), bei einigen Kreditgebern bis zu 180 Monate (15 Jahre) gewährt.


Eine vorzeitige Rückzahlung ist möglich, bei vielen Kreditgebern sogar kostenfrei.


Die Zinskonditionen sind aufgrund des Verwendungszwecks in der Regel günstiger als bei Ratenkrediten zur freien Verwendung. 


Viele Kreditgeber wünschen jedoch bei der Antragstellung eine Aufstellung der

geplanten Maßnahmen zur Modernisierung. Nachweise über die erfolgten Modernisierungen werden dagegen meist nicht verlangt.

Ökokredite und Solarkredite

Öko- und Solarkredite sind Ratenkredite speziell für die ökologische oder energetische Modernisierung Ihrer Immobilie. 

Dies kann beispielsweise der Einbau einer Wärmepumpe oder die Installation einer Photovoltaikanlage sein.


Im Vergleich zu Modernisierungskrediten sind die Zinskonditionen unter Umständen nochmals günstiger. 

Der konkrete Verwendungszweck ist bei fast allen Kreditanbietern im Rahmen der Antragstellung anzugeben und die zweckmäßige Verwendung des Kredites gegenüber dem Kreditgeber zu einem späteren Zeitpunkt auch nachzuweisen.


Eine vorzeitige Rückzahlung ist möglich und bei vielen Kreditgebern kostenfrei möglich.

Bauspar-Expresskredite

Bei Bauspar-Expresskrediten handelt es sich um spezielle Kreditangebote von den verschiedenen Bausparkassen für kleinere Modernisierungen und Renovierungen von Immobilien. 


Der mögliche Kreditbetrag liegt meistens bei mindestens 10.000 Euro und höchstens 50.000.


Die Verwendung des Kredites muss der Bausparkasse in der Regel nachträglich z.B. durch Rechnungen belegt werden, da diese nach dem Bausparkassengesetz ausschließlich Kredite zur sogenannten 'wohnwirtschaftlichen Verwendung' gewähren dürfen. 


Die Laufzeit bis zur Rückzahlung kann bis zu 240 Monate (20 Jahre) betragen, wodurch sich sehr niedrige Monatsraten realisieren lassen.


Anders als bei normalen Ratenkrediten erfolgt die Rückzahlung hier jedoch über einen neu abzuschließenden Bausparvertrag. Die Zinskonditionen des Bauspardarlehens sind bei dem aktuellen Zinsniveau in der Regel deutlich günstiger als bei normalen Ratenkrediten und auch Modernisierungskrediten.


Auch bei Bauspar-Expresskrediten gibt es Varianten mit Zinsrabatt für ökologische oder energetische Modernisierungen, vergleichbar mit den Öko- und Solarkrediten.