Altersvorsorge

Versicherung für Ihre 
private Altersvorsorge

Finanziell abgesichert in den Ruhestand

Altersvorosrge, die zu Ihrem Leben passt

Beratung mit festem Ansprechpartner

Unabhängige Versicherungsmakler

Altersvorsorge

Langfristige persönliche Betreuung

Unabhängige Versicherungsmakler

Weniger Kosten, bessere Leistung

Private Altersvorsorge mit Fassbender - Heim & Wert

So beginnt die Vorfreude auf den Ruhestand

Jeder Mensch ist anders und die eigene private Altersvorsorge sollte sich dem anpassen. Denn jeder setzt unterschiedliche Prioritäten, stellt sich den gewünschten Lebensstandard im Alter anders vor und jeder hat seine ganz eigene Beziehung zu Geld und Vorsorge. Auch bereits vorhandene Kenntnisse zu Finanzen und zur privaten Altersvorsorge sind sehr unterschiedlich.


Deshalb setzen wir auf ein Beratungskonzept, dass die individuelle Lebenssituation und Lebensplanung sowie die Wünsche und Ziele für den Ruhestand und die Zeit bis dahin genauso mit einbezieht, wie die unterschiedlichen Möglichkeiten privat vorzusorgen.

Mit Fassbender - Heim & Wert zur privaten Altersvorsorge!

Das dürfen Sie erwarten

Unabhängigkeit

Als Versicherungsmakler sind wir an keine bestimmte Versicherung gebunden, sondern Ihren Interessen verpflichtet.

Mit Struktur und Strategie

Bei der Planung der privaten Altersvorsorge ist es wichtig in einer strukturierten Beratung zunächst die Ausgangssituation und die finanziellen Möglichkeiten zur Altersvorsorge zu ermitteln, bevor dann eine Strategie zur privaten Altersvorsorge entworfen und mit Auswahl und Zusammenstellung geeigneter Vorsorgeprodukte begonnen werden kann.  

Marktvergleich

Wir ersparen Ihnen gen mühsamen Gang von Versicherung zu Versicherung, indem wir die Angebote von insgesamt mehr als 500 Versicherungsunternehmen miteinander vergleichen können, um für Sie die besten Angebote zu finden.

Weniger Kosten, mehr Leistung

Durch unser Netzwerk und Direktanbindungen erhalten wir oft Sonderkonditionen, die wir selbstverständlich an Sie weitergeben.

Der Weg zu Ihrer privaten Altersvorsorge

Dies sind einige unserer Partner

Die gesetzliche Rentenversicherung 
und die "Rentenlücke"

So stark altert die deutsche Bevölkerung bis zum Jahr 2060.

Die Rolle und die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung:

Für die große Mehrheit der deutschen Bevölkerung ist die gesetzliche Rentenversicherung das wichtigste Standbein ihrer Altersvorsorge. In früheren Zeiten sicherte die gesetzliche Rente den Lebensstandard im Alter noch angemessen ab. Dies hat sich leider geändert.


Zwar erhalten die heutigen Rentner im Durchschnitt weiterhin eine relativ gute Rente, aber erforderliche Rentenerhöhungen werden nur noch selten vorgenommen.


Gemäß Rentenatlas der Deutschen Rentenversicherung für das Jahr 2023 betrug die durchschnittliche Bruttorente im Bundesgebiet im Jahr 2022 nach mindestens 35 Versicherungsjahren 1.550 Euro monatlich und der Zahlbetrag 1.384 Euro.


Heutige Arbeitnehmer, insbesondere jene, die gerade in ihr Berufsleben starten, sollten im Alter nicht viel mehr als eine Grundsicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung erwarten.


Diese Entwicklung hat unter anderem folgende Ursachen:


Die Altersstruktur der Gesellschaft ändert sich.

Einerseits steigt die individuelle Lebenserwartung und damit auch die Dauer des Rentenbezugs immer weiter an:

  • Männer 10,8 Jahre und Frauen 13,5 Jahre im Jahr 1982 (nur alte Bundesländer)
  • Männer 18,8 Jahre und Frauen 22,2 Jahre im Jahr 2022


Andererseits gibt es bei dieser Entwicklung aufgrund des Geburtenrückgangs und der anstehenden Verrentung der geburtenstarken Jahrgänge immer weniger Beitragszahler für die gesetzliche Rentenversicherung bei gleichzeitig immer mehr Rentenempfängern.


Faktoren wie Arbeitslosigkeit, ein späterer Eintritt ins Berufsleben oder Frühverrentung verringern die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzlich.


Die gesetzliche Rentenversicherung in ihrer aktuellen Form wird in Zukunft abhängiger von einem steigenden Anteil von Bundeszuschüssen zu ihrer Finanzierung. Diese Bundeszuschüsse kommen wiederum aus Steuermitteln, die nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen und bei der Umverteilung zur gesetzlichen Rentenversicherung dann an anderer Stelle fehlen.

Was ist die "Rentenlücke"?

Ihre persönliche Rentenlücke ergibt sich grob aus der folgenden Rechnung:


Ihr Bruttogehalt

-  Steuern

-  Sozialabgaben

= Ihr Nettogehalt


-  Fortlaufende Arbeitsaufwendungen

+ Eventuelle altersbedingte Mehrausgaben

= Ihr Versorgungsbedarf im Alter


-  Gesetzliche Rente

-  Zusätzliche Einkünfte (Zusatzrenten, Mieteinnahmen, etc.)

+ Steuern und Sozialabgaben im Alter

= Ihre Versorgungslücke


Die genaue Berechnung dieser Versorgungslücke ist seit einigen Jahren schwieriger geworden, da die sogenannte nachgelagerte Besteuerung der Renteneinkünfte in den nächsten Jahren weiter zunehmen wird – bis zum Jahr 2040.

Außerdem ist der kaufkraftreduzierende Einfluss der Inflation über viele Jahre bei dieser Rechnung nicht berücksichtigt.

Was ist zu tun?

Die möglichst frühzeitige Absicherung des Ruhestands durch eine private Altersvorsorge ist unumgänglich, um den gewohnten Lebensstandard im Alter halten zu können.


Genauso wie die gesetzliche Rentenversicherung werden auch berufsständische Versorgungswerke, z. B. für Rechtsanwälte, Architekten oder Ärzte, und die staatliche Beamtenpension allein nicht ausreichen.


Lassen Sie sich daher von uns zu Ihrer Altersvorsorge beraten und Ihnen ein individuelles Konzept erstellen. Vereinbaren Sie hierzu einfach einen unverbindlichen und kostenfreien Termin mit uns.

Rentenrechner

Berechnen Sie jetzt die Höhe Ihrer Altersrente und wie Sie für Ihre Wunschrente privat vorsorgen müssten:

Den Rentenrechner finden Sie auch auf der Website des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. - Die Versicherer:

www.dieversicherer.de/versicherer/altersvorsorge/rentenrechner

Lebensversicherung

Leistungen der Lebensversicherung

Was sind die Vorteile einer Lebensversicherung?

Die Lebensversicherung (auch Kapitallebensversicherung genannt) kombiniert die Vorteile einer privaten Altersvorsorge mit der finanziellen Absicherung von Angehörigen - und dies ab Vertragsbeginn.


Durch garantierte Leistungen wird eine hohe Sicherheit geboten.


Die Lebensversicherung bietet oft die Möglichkeit der Einbindung von Zusatzbausteinen, wie z. B. die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.


Die Lebensversicherung leistet:

  • die vereinbarte Versicherungssumme sowie mögliche Überschussbeteiligungen bei Vertragsablauf.
  • eine vereinbarte Todesfallleistung, falls die versicherte Person Vertragsablauf stirbt.

Wofür kann eine Lebensversicherung außerdem verwendet werden?

  • Für die Finanzierung des Ruhestandes durch die Kapitalleistung zum vertraglich vereinbarten Ablauf.
  • Die Kapitalleistung der Lebensversicherung kann als Einmalzahlung in eine Rentenversicherung eingebracht werden.
  • Zur Finanzierung einer Immobilie bzw. zur Rückzahlung der Restschuld einer Baufinanzierung.
  • Als Anlage- bzw. Sparprodukt mit langfristigem Anlagehorizont.

Lassen Sie sich von uns zur Lebensversicherung beraten und vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit uns.

Private 
Rentenversicherung

Leistungen der Rentenversicherung

Was sind die Vorteile einer Rentenversicherung?

Die private Rentenversicherung eignet sich besonders zum flexiblen Vorsorgen.


Sie bietet vertraglich garantierte Leistung im Alter, sei es als monatliche Rentenzahlung oder als einmalige Kapitalauszahlung.


Die private Rentenversicherung kann um Zusatzbausteine ergänzt werden, wie die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, Unfall-Zusatzversicherung oder Pflegerenten-Zusatzversicherung.

Für wen lohnt sich eine private Rentenversicherung besonders?

  • Arbeitnehmer, wie auch Selbstständige und Freiberufler, die Ihre bestehende Altersvorsorge ergänzen möchten.
  • Haushalte bzw. Familien mit einem "Alleinverdiener".
  • Berufseinsteiger, die frühzeitig fürs Alter sparen möchten.


  • Personen, die für den Ruhestand eine verlässliche und planbare zusätzliche Einkommensquelle suchen.
  • Personen ohne Absicherung über die gesetzliche Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk.
  • Personen, die besonderen Wert auf die Möglichkeit zur zusätzlichen Absicherung von Risiken legen.
  • Personen, die besonderen Wert auf Flexibilität bei ihrer privaten Altersvorsorge legen.

Welche Vertragsvarianten sind bei der privaten Rentenversicherung möglich?

Die private Rentenversicherung kann in diesen Varianten abgeschlossen werden:

  • mit laufender Beitragszahlung oder einem Einmalbeitrag
  • als aufgeschobene Rente oder als Sofortrente

Lassen Sie sich von uns zur privaten Rentenversicherung beraten und vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit uns.

Rürup-Rente

(Basisrente)

Leistungen der Basisrentenversicherung beziehungsweise der Rürup-Rente

Was ist die Rürup-Rente?

Die Basisrente oder auch Rürup-Rente genannt, ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Die Rürup-Rente gibt es seit dem Jahr 2005.


Die staatliche Förderung besteht in der Sparphase aus Steuervorteilen. Dafür müssen Rentenzahlungen im Alter versteuert werden.


In vielen Fällen fällt die steuerliche Belastung im Ruhestand jedoch gering aus, da Freibeträge sowie eine niedrigere Steuerprogression zu einem reduzierten Steueraufkommen führen.


Da die gesetzliche Rentenversicherung allein keinen finanziell sorgenfreien Ruhestand mehr gewährleisten kann, unterstützt der Staat die private Altersvorsorge durch Fördermodelle wie die Riester-Rente (Zulagenrente) und die Rürup-Rente (Basisrente).


Die Rürup-Rente soll – ergänzend zur gesetzlichen Rentenversicherung – eine stabile finanzielle Basis im Ruhestand schaffen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Alterseinkünftegesetz von 2005.


Die Leistung der Basisrente besteht vorrangig in einer lebenslangen Rentenzahlung ("Leibrente").

Für wen ist eine Rürup-Rente interessant?

Die Basisrente ist besonders interessant für:

  • Angestellte
  • Beamte
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Berufseinsteiger
  • Generation 50+
  • Personen, die keine andere staatliche Förderung in Anspruch nehmen können.

Was sind die Vorteile einer Rürup-Rente?

Zu den Leistungen der Basisrente zählen:

  • Garantierte lebenslange Rentenzahlung.
  • Sicherheit des Kapitals - vor Rentenbeginn ist das angesparte Kapital vor "Hartz IV", Privatinsolvenz oder Pfändung geschützt und wird nicht auf Bürgergeld angerechnet.
  • Mögliche Absicherung von Hinterbliebenen.
  • Mögliche Absicherung weiterer Risiken, wie Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit, als Zusatzbausteine.
  • Flexibler Rentenbeginn - zwischen dem 62. und 85. Lebensjahr frei vereinbar.
  • Mögliche Steuervorteile auch bei Sonderzahlungen oder Verträgen gegen Einmalzahlung.

Wie sieht die steuerliche Förderung der Rürup-Rente aus?

Beiträge zur Basisversorgung können im Jahr 2026 als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 30.826 € bei Alleinstehenden bzw. 61.652 € bei zusammen veranlagten Ehegatten steuerlich geltend gemacht werden.


Auf diesen Höchstbetrag werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. zu berufsständischen Versorgungswerken angerechnet.


Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Altersvorsorgeaufwendungen war im Zeitraum von 2005 bis 2022 schrittweise begrenzt. Seit 2023 sind die Beiträge jedoch zu 100 % abzugsfähig, sofern der jeweilige Höchstbetrag nicht überschritten wird. Beiträge, die diesen Höchstbetrag überschreiten, wirken sich steuerlich nicht mehr aus, erhöhen jedoch weiterhin die spätere Leistung des Versicherungsvertrages.


Arbeitnehmer müssen ihre Einzahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung von dem maximal abziehbaren Sonderausgaben-Beitrag abziehen.


Da Beamte in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig sind, wird nach § 10 Abs. 3 EStG eine fiktive Beitragszahlung – bestehend aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil – zur allgemeinen Rentenversicherung angesetzt. Der Gesetzgeber hat diese Regelung aus Gründen der Gleichbehandlung eingeführt: Ohne diese fiktive Anrechnung könnten Beamte außerhalb ihrer Pflichtversorgung einen höheren steuerlich begünstigten Rahmen für die private Altersvorsorge der Basisversorgung ausschöpfen als andere Arbeitnehmer.

FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Rürup-Rente

Der Gesetzgeber hat die steuerliche Förderung an einige Bedingungen geknüpft.


So dürfen Basisrenten-/Rürup-Produkte ausschließlich als Rente und frühestens ab dem 62. Lebensjahr ausbezahlt werden.


Die Basisrente/Rürup-Rente ist nicht beleihbar, nicht vererblich, nicht veräußerbar, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar.


Seit dem 01. Januar 2015 ist die Abfindung einer sogenannten ‚Kleinbetragsrente‘ jedoch gesetzlich zulässig. Voraussetzung ist, dass die monatliche Rentenleistung ein Prozent der jährlichen Bezugsgröße nicht überschreitet. Für das Jahr 2026 beträgt die monatliche Bezugsgröße 3.955 Euro. Daraus ergibt sich ein Grenzbetrag von 39,55 Euro monatlich (1 Prozent). Liegt die monatliche Rentenzahlung unterhalb dieses Betrags, kann die Rente auf Wunsch der versicherten Person einmalig abgefunden werden.

Bei einer Arbeitslosigkeit in der Ansparphase, fließt der angesparte Betrag nicht in die Berechnungen vom Arbeitslosengeld ein.


Die Rente ist also auch trotz vorübergehender Erwerbslosigkeit gesichert.


Es bestehen bei einer Arbeitslosigkeit diese Möglichkeiten:

  • Die Aussetzung der Zahlungen 

oder

  • den Vertrag weiter besparen.

Basisrenten-/Rürup-Verträge können in der Ansparphase nicht gepfändet werden.


In der Rentenphase kann jedoch der über den gesetzlichen Pfändungsgrenzen liegende Teil gepfändet werden.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass grundsätzlich keine Leistung im Todesfall erfolgt. In der Regel bieten die Versicherer für die Ansparphase jedoch eine Beitragsrückgewähr an. Diese wird dann als Hinterbliebenenrente an den Ehepartner oder die versorgungsberechtigten Kinder ausgezahlt.

Bei der Rürup-Rente ist die Hinterbliebenenabsicherung gesetzlich eingeschränkt und unterscheidet sich je nach Ansparphase und Rentenbezug.


In der Ansparphase:

  • Guthaben
  • Beitragsrückgewähr


Im Rentenbezug: 

  • Kapital abzüglich gezahlter Renten
  • Rentengarantiezeit


Die verfügbaren Todesfallbausteine variieren je nach Anbieter.

Lassen Sie sich von uns zur Rürup-Rente beraten und vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit uns.

Riester-Rente

(Zulagenrente)

Leistungen der Zulagenrente beziehungsweise der Riester-Rente

Was sind die Vorteile der Riester-Rente?

  • Garantierte lebenslange Rente.
  • Leistungsstarke und sichere Kapitalanlage.
  • der Rentenbeginn kann flexibel zwischen dem 62. und dem 85. Lebensjahr vereinbart werden.
  • Aussicht auf attraktive Überschussbeteiligungen.
  • Die Absicherung von Hinterbliebenen des Sparers kann vereinbart werden.
  • Zur Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie nutzbar.
  • Zur Einbindung in die Baufinanzierung als Wohn-Riester geeignet.

Wie wird die Riester-Rente staatlich gefördert?

Die Zulagenrente wird durch Zulagen und mögliche Steuerersparnisse staatlich gefördert:

  • Grundzulage: 175,-- Euro pauschal pro Jahr
  • Kinderzulage: je Kind 300,-- Euro pauschal pro Jahr (für ab 01.01.2008 geborene Kinder)
  • Berufseinsteigerbonus: einmalig 200,-- Euro
  • steuerliche Vorteile von bis zu 2.100,-- Euro pro Jahr über den Sonderausgabenabzug (seit dem Jahr 2008)


Ein Vorteil der Zulagenrente ("Riester") gegenüber der Basisrente ("Rürup") sind die festen Zulagen, die eine staatliche Mindestförderung darstellen, was besonders bei niedrigen Einkommen interessant sein kann.

Außerdem besteht Pfändungsschutz für das angesparte staatlich geförderte Kapital bei Privatinsolvenz sowie bei ALG-I- oder ALG-II-Bezug.

Für wen ist die Riester-Rente möglich?

Förderberechtigt sind diese Personengruppen:

  • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, inklusive öffentlichem Dienst
  • Arbeitnehmerähnliche Selbstständige
  • Rentenversicherungspflichtige Selbstständige
  • Rentenversicherungspflichtige Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen sind
  • Hebammen, wenn sie selbstständig und rentenversicherungspflichtig sind
  • Pflichtversicherte Künstler und Publizisten
  • Rentenversicherungspflichtige Landwirte
  • Ehepartner von förderberechtigten Personen
  • Personen im Erziehungsurlaub (max. 3 Jahre)
  • Auszubildende
  • Beamte
  • Richter
  • Soldaten

Lassen Sie sich von uns zur Riester-Rente beraten und vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit uns.

Betriebliche
Altersvorsorge

Veranschaulichung der betrieblichen Altersvorsorge

Was ist betriebliche Altersvorsorge?

Betriebliche Altersvorsorge - kurz: bAV - ist ein Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenvorsorge aus Anlass ihres Arbeitsverhältnisses zusagen können.


Die betriebliche Altersvorsorge kann als "dritte Säule" neben der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge gesehen werden und wird staatlich gefördert.


Die finanzielle Lücke zwischen dem aktuellen Erwerbseinkommen und der zu erwartenden gesetzlichen Rente kann hierdurch verringert werden.


Die betriebliche Altersvorsorge bietet vorrangig zusätzliche Alterseinkünfte in Form einer Rentenzahlung.


Als weiterer Bestandteil kann ergänzender Risikoschutz vereinbart werden, wie z. B. die Absicherung von Hinterbliebenen.

Für wen kommt betriebliche Altersvorsorge in Betracht?

  • Angestellte
  • Auszubildende
  • Geschäftsführende Gesellschafter

Wie wird die betriebliche Altersvorsorge finanziert?

Zur Zeit der Erwerbstätigkeit wird ein Teil von Lohn oder Gehalt Monat für Monat für die Ansparung einer betrieblichen Altersvorsorge eingesetzt ("Sparen aus dem Brutto"), was Steuern und Sozialversicherungsabgaben durch staatliche Förderung mindert.


In ihrer ursprünglichen Form war die betriebliche Altersvorsorge eine zusätzliche Sozialleistung des Arbeitgebers und wurde von diesem allein finanziert. Zwischenzeitlich ist die Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen oder einzig durch den Arbeitnehmer im Zuge der sogenannten 'Entgeltumwandlung' verbreitet.

Lassen Sie sich von uns zur betrieblichen Altersvorsorge beraten und vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit uns.

Die Immobilie 
als Altersvorsorge

Die selbstgenutzte Immobilie - mietfreies Wohnen

Die selbstgenutzte Immobilie als Bestandteil der privaten Altersvorsorge

Wenn Sie über Ihre Altersvorsorge nachdenken, gehen die Gedanken schnell in eine Richtung und sie überlegen, wie sich Ihre Einnahmen im Ruhestand erhöhen lassen. 


Dabei wird oft übersehen, dass für die meisten Haushalte die Kosten für wohnen die größte Kostenposition darstellen.


Unserer Meinung nach ist es daher sinnvoll so zu planen, dass die selbstgenutzte Immobilie bis zum Eintritt in das Rentenalter möglichst entschuldet sein sollte und Sie durch mietfreies und kreditfreies wohnen finanziell entlastet werden.


Allein die finanzielle Entlastung daraus, weder eine Miete noch eine Baufinanzierungsrate zahlen zu müssen, schafft oft zusätzliche Liquidität. 


Daher sollte dieser Aspekt auch für die Planung Ihres Konzepts zur Altersvorsorge unbedingt mit einbezogen werden.

Die Immobilie zur Kapitalanlage - regelmäßige Mieteinnahmen

Die Immobilie zur Vermietung als Bestandteil der privaten Altersvorsorge

Eine Immobilie zur Vermietung kann durch regelmäßige Mieteinnahmen Ihre anderen Alterseinkünfte sinnvoll ergänzen.


Die Vermietung können Sie selbst übernehmen oder sich für ein Service-Konzept entscheiden, bei dem Sie sich nicht noch mit Mietern, Miteigentümern, der Hausverwaltung und anderem beschäftigen zu müssen. Gerade für diese Kunden sind unsere ‚Immobilien mit 'Service-Konzept‘ sehr interessant. Die Vermietung und Verwaltung werden hier professionell von einem Dienstleister übernommen und um andere Serviceleistungen ergänzt, die Sie, als Investor, zeitlich wirkungsvoll entlasten.

Bei einigen dieser Immobilien gibt es sogar KfW-Zuschüsse zum Kauf der Immobilie.

Lassen Sie sich von uns zur Immobilie als Altersvorsorge beraten und vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit uns.