Wir bieten Lösungen, die Sie voran bringen!
Beratung und passgenaue Konzepte zu Finanzierung, Versicherung, Finanzanlage und Immobilien, um Sie und Ihr Business voranzubringen.

Gewerbe- und Firmenkunden sowie Selbstständige und Freiberufler sind in einer anderen Situation als Privatkunden und brauchen daher erfahrene Experten, die sie verstehen.
Ob Existenzgründer, Selbständiger oder Freiberufler, Mittelständler oder Großunternehmen: Wir bieten persönliche Beratung und maßgenschneiderte Lösungen.
Mit unserem Beratungskonzept sind wir in der Lage eine individuelle Komplettlösung anzubieten, die Versicherung, Finanzierung, Vermögen und Immobilien mit einbezieht.






Sie stellen Ihre Anfrage einfach telefonisch, per E-Mail oder über unsere Online-Terminbuchung. Wir melden uns schnellstmöglich bzw. zum vereinbarten Termin.
Nach einem kostenfreien und unverbindlichen Vorgespräch kann die eigentliche Beratung beginnen. An deren Ende steht Ihr individuelles Konzept.
Nach Fertigstellung Ihres Konzepts besprechen wir dieses mit Ihnen, klären Ihre Fragen und das Vorgehen bei der Realisierung.
Wir übernehmen die die Realisierung Ihres Konzeptes und stehen auch nach Vertragsschluss weiterhin verlässlich an Ihrer Seite.
Sie behalten Ihren persönlichen Ansprechpartner, den Sie kennen und dem Sie vertrauen, auch nach Vertragsschluss.

Damit Sie als Unternehmer nicht unerwartet von einem Schaden ausgebremst werden, bieten wir Ihnen leistungsstarke Lösungen – individuell angepasst und flexibel einsetzbar.
Hierzu zählen auch spezielle Konzepte zur Risikodeckung für viele Branchen, wie Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, Steuerberater, Online-Shop-Betreiber, Gastronomen und viele andere.
Wir übernehmen die Betreuung Ihrer bestehenden Versicherungsverträge, prüfen diese in Bezug auf Leistungsumfang, Leistungslücken und Kosten. Außerdem zeigen wir Ihnen Möglichkeiten zur Optimierung auf, können die passenden Produkte vermitteln und bieten Ihnen langfristig verlässlichen Service.
Unser Angebot umfasst unter anderem diese Versicherungen:

Mit betrieblicher Altersvorsorge bieten Sie Mitarbeitenden einen echten Mehrwert mit steuerlicher Förderung. Betriebliche Altersvorsorge ist auch ein gutes Mittel zur langfristigen Bindung von Mitarbeitenden oder als Benefit bei der Gewinnung von neuen Mitarbeitenden. Außerdem können geschäftsführende Gesellschafter betriebliche Altersvorsorge ebenfalls für sich nutzen. Weitere Aspekte, wie Eigenfinanzierung und mögliche Auswirkungen auf Bilanz und Steuer sind Gegenstand der Beratung, bei der auch der Steuerberater mit eingebunden sein sollte.
Sei es die Versicherung Ihres Fuhrparks, die Einführung betrieblicher Unfallversicherung oder betrieblicher Krankenversicherung: Bei uns erhalten Sie die passende Lösung für Flotten, Gruppen- und Rahmenverträge.
FAQ
Die Betriebshaftpflicht ist im Grunde die private Haftpflichtversicherung für Betriebe und Unternehmen.
Hierüber sind Personen- und Sachschäden sowie daraus folgende Vermögensschäden (unechte Vermögensschäden) abgesichert, sollte durch die Ausübung der Tätigkeit doch einmal etwas passieren.
Unvorhergesehene Ereignisse können die Existenz Ihres Unternehmens bedrohen. Wie im § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt, ist man zum Schadenersatz verpflichtet, wenn vorsätzlich oder fahrlässig Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt wird.
Die Betriebshaftpflicht prüft daher, ob der eingetretene Schaden durch das Verschulden des Betriebs eingetreten ist und begleicht den Schaden oder wehrt einen unberechtigten Anspruch ab.
Unter anderem diese Gesetze regeln mögliche Haftungsfragen:
In der Betriebshaftpflichtversicherung mitversicherte Personen sind:
Für eine Betriebshaftpflichtversicherung sind vorrangig dies die beitragsrelevanten Daten:
Unechte Vermögensschäden sind über die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.
Unechte Vermögensschäden sind Schäden am Vermögen einer Person oder eines Unternehmens, die in Folge eines vorangegangenen Personen- oder Sachschadens eintreten. Sie werden daher häufig auch als „Vermögensfolgeschäden“ bezeichnet.
Ein mögliches Beispiel:
Durch einen Arbeitsunfall verpasst ein selbstständiger Unternehmer einen wichtigen Geschäftstermin, durch den er einen Auftrag nicht bekommt und dadurch einen Verdienstausfall erleidet.
→ Der Vermögensschaden ist nicht direkt entstanden, sondern aufgrund des Arbeitsunfalls. Der Arbeitsunfall ist in diesem Beispiel ein vorangegangener Personenschaden, der jedoch ursächlich für den folgenden Vermögensschaden ist (→ Kausalität).
Echte Vermögensschäden müssen mit einem extra Vertrag, Vermögensschadenhaftpflicht, abgesichert werden.
Als echten bzw. reinen Vermögensschaden bezeichnet man Situationen, bei denen weder eine Person noch eine Sache geschädigt bzw. beschädigt wurde, aber durch schuldhaftes Verhalten oder eine fehlerhafte Dienstleistung einem Dritten ein finanzieller Schaden zugefügt worden ist.
Ein mögliches Beispiel:
Ein Versicherungsvertreter berät einen Betrieb falsch. Dadurch wird der nächste Schaden von der Versicherung nicht bezahlt.
→ Es besteht ein direkter Zusammenhang zwischen der Falschberatung - einer fehlerhaften Dienstleistung - und der abgelehnten Versicherungsleistung - einem finanziellen Schaden des Versicherungsnehmers -, da die Falschberatung hierfür ursächlich ist (→ Kausalität). Ein Personen- oder Sachschaden ist nicht entstanden.
Für einige Betriebsarten oder Gewerbe ist in Deutschland eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Hierzu zählen beispielsweise:
Aber auch Berufe, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, benötigen zum Teil eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Grundsätzlich kann man sagen, dass alle Selbstständigen, die weder etwas herstellen noch produzieren, sondern rein beratend tätig sind.
Hierzu zählen beispielsweise:
Vermögensschäden sind Schäden, die rein finanzieller Art sind. In der Fachsprache ist meist auch von geldwertem Nachteil die Rede.
Unechte Vermögensschäden sind über die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.
Unechte Vermögensschäden sind Schäden am Vermögen einer Person oder eines Unternehmens, die in Folge eines vorangegangenen Personen- oder Sachschadens eintreten. Sie werden daher häufig auch als „Vermögensfolgeschäden“ bezeichnet.
Ein mögliches Beispiel:
Durch einen Arbeitsunfall verpasst ein selbstständiger Unternehmer einen wichtigen Geschäftstermin, durch den er einen Auftrag nicht bekommt und dadurch einen Verdienstausfall erleidet.
→ Der Vermögensschaden ist nicht direkt entstanden, sondern aufgrund des Arbeitsunfalls. Der Arbeitsunfall ist in diesem Beispiel ein vorangegangener Personenschaden, der jedoch ursächlich für den folgenden Vermögensschaden ist (→ Kausalität).
Echte Vermögensschäden müssen mit einem extra Vertrag, Vermögensschadenhaftpflicht, abgesichert werden.
Als echten bzw. reinen Vermögensschaden bezeichnet man Situationen, bei denen weder eine Person noch eine Sache geschädigt bzw. beschädigt wurde, aber durch schuldhaftes Verhalten oder eine fehlerhafte Dienstleistung einem Dritten ein finanzieller Schaden zugefügt worden ist.
Ein mögliches Beispiel:
Ein Versicherungsvertreter berät einen Betrieb falsch. Dadurch wird der nächste Schaden von der Versicherung nicht bezahlt.
→ Es besteht ein direkter Zusammenhang zwischen der Falschberatung - einer fehlerhaften Dienstleistung - und der abgelehnten Versicherungsleistung - einem finanziellen Schaden des Versicherungsnehmers -, da die Falschberatung hierfür ursächlich ist (→ Kausalität). Ein Personen- oder Sachschaden ist nicht entstanden.
Typische Vermögensschäden sind beispielsweise:
Bei Berufen, die einer Versicherungspflicht unterliegen, ist die Mindestversicherungssumme gesetzlich vorgeschrieben.
Bei Berufen, bei denen die Versicherungssumme nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, ist für die richtige Festlegung der Versicherungssumme der Versicherungsnehmer verantwortlich. Nur er kann abschätzen, wie hoch ein Vermögensschaden ausfallen kann.
Die Gebäudeversicherung schützt die gewerbliche Immobilie, egal ob selbst genutzt oder vermietet, vor den finanziellen Folgen von Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementar.
Unvorhergesehene Schäden durch versicherte Gefahren am Firmengebäude können den Geschäftsbetrieb erheblich beeinträchtigen. Eine gewerbliche Gebäudeversicherung fängt diese Risiken auf und sichert das Gebäude sowie die Gebäude- und Grundstücksbestandteile umfassend ab.
Die Ermittlung der Versicherungssumme erfolgt auf Basis des sogenannten „Wert 914“ oder Gutachten. In der detaillierten Wertermittlung werden folgende Gebäudedaten berücksichtigt:
Auf die Einrede der Unterversicherung wird nur bei korrekt ermittelter Versicherungssumme und vollständigen Angaben (aktuelle Wertermittlung) verzichtet. Auf diesem Punkt ist daher besonderes Augenmerk zu legen.
Die Inhaltsversicherung schützt dein Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl und Elementarschäden an deiner Betriebseinrichtung und Waren - wie eine private Hausratversichert, bloß für Unternehmen.
Unvorhergesehene Ereignisse können die Existenz deines Unternehmens bedrohen. Eine Inhaltsversicherung fängt diese Risiken auf und sichert deine finanzielle Handlungsfähigkeit, egal ob Start-up oder Traditionsunternehmen. Versichert sind die Gegenstände und Waren immer zum Neuwert.
Da der Geschäftsbetrieb nach einem Schadenereignis nicht immer sofort weitergeführt werden kann, sichert die Betriebsunterbrechungsversicherung die üblichen betrieblichen Kosten (Miete, Gehälter, Lizenzen) sowie den entgangenen Gewinn ab und das für eine Dauer von maximal 12 Monaten.
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist in den meisten Fällen direkt in den Tarifen der Inhaltsversicherung eingeschlossen. Die Versicherungssumme ist analog der Versicherungssumme aus der Inhaltsversicherung.
Zusammen bilden beide Versicherungen ein Rundum-sorglos-Paket.
Unterversicherung ist auch bei der Geschäftsinhaltsversicherung unbedingt zu vermeiden.
Dies sind 3 wichtige Schritte dafür:
Die Elektronikpauschalversicherung ist eine spezielle Sachversicherung, die elektronische Geräte und Anlagen deines Unternehmens absichert.
Eine Elektronikversicherung schützt dein Unternehmen durch Ausfälle, Schäden oder Diebstahl elektronischer Geräte. Da die Geräte oft essenziell für den Betriebsablauf sind, kann ein Ausfall zu erheblichen finanziellen Verlusten inkl. Betriebsunterbrechung führen.
Die Elektronikversicherung bietet eine Allgefahrendeckung durch unvorhergesehen von außen wirkende Ereignisse, die die Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Sache nach sich ziehen.
Insbesondere betrifft dies:
Über die Außenversicherung sind auch elektronische Geräte bis zu einer Höchstentschädigung mitversichert.
Da der Ausfall elektronischer Geräte zum Stillstand des Betriebes führen kann, beinhaltet die Elektronikpauschalversicherung auch eine Mehrkostenversicherung. Hierüber werden die Mehrkosten innerhalb einer vereinbarten Haftzeit für die Abwendung oder Verkürzung der Unterbrechung übernommen.
Für die Berechnung wird der Versicherungsort und die Versicherungssumme der elektronischen Geräte zum aktuellen Listenpreis benötigt.
Aufgeteilt wird in folgende Anlagegruppen:
Werden die elektronischen Geräte bereits mit der Versicherungssumme in der Geschäftsinhaltsversicherung berücksichtigt, können in der Elektronikversicherung die versicherten Gefahren Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub und Sturm/Hagel ausgeschlossen werden. Dies kann zu einer Beitragsreduzierung führen.
Die Cyber-Versicherung schützt dein Unternehmen vor den finanziellen Folgen durch Cyber-Eigenschäden, Cyber-Betriebsunterbrechung, Cyber-Zahlungsmittelschäden, Cyber-Vertrauensschäden, Cyber-Erpressung und Cyber-Haftpflichtschäden.
Unvorhergesehene Ereignisse können die Existenz deines Unternehmens bedrohen. Eine Cyber-Versicherung fängt diese Risiken auf und sichert deine finanzielle Handlungsfähigkeit, egal ob Start-up oder Traditionsunternehmen.
Täglich gelangen 250.000 neue Schadprogramme ins Internet. Häufig ist für den Kunden nicht klar, ob er Opfer eine Angriffs wurde, oder den „Virus“ selbst verbreitet hat. Nach einem Hackerangriff übernimmt die Schadsoftware die Kontrolle über Teile oder die gesamte IT-Infrastruktur und richtet so enormen Schaden an.
Der Betroffene muss diesen Vorfall behördlich melden und bei der Aufklärung des Vorgangs unterstützen, wobei er sich selbst um die Bereinigung seiner IT kümmern und seine Kunden informieren muss. Da die Daten eventuell nicht gegen Diebstahl ausreichend geschützt wurden, drohen zudem eine Klagen.
Hier ein Schadenbeispiel:
Es wird ein Newsletter aus dem Internet heruntergeladen, wobei unbemerkt ein Virus auf den Rechner gelangt. Anschließend wird per E-Mail ein Angebot an einen Kunden versendet. Diese E-Mail beinhaltet ebenfalls den Virus. Auf dem Rechner des Kunden und in dem Netzwerk seines Unternehmens werden daraufhin in erheblichem Umfang Kundendaten abgegriffen / zerstört.
Da der Geschäftsbetrieb nach einem Schadenereignis nicht immer sofort weitergeführt werden kann, sichert die Cyber-Betriebsunterbrechung die üblichen betrieblichen Kosten (Miete, Gehälter, Lizenzen) sowie den entgangenen Gewinn ab.

Befindet sich auf Ihrem Firmenkonto vielleicht „totes Kapital", das von Ihnen nicht unmittelbar benötigt wird, um liquide zu sein, und durch Inflation schleichend an Kaufkraft verliert?
Dies ist nur ein Szenario, bei denen Gewerbe- und Firmenkunden nach sicheren und dennoch attraktiven Anlagemöglichkeiten Ausschau halten.
Für unsere Tätigkeit aus Beratung und Vermittlung von Produkten zur Vermögensbildung und Vermögensanlage besteht unsererseits keinerlei Bindung an bestimmte Produktanbieter.
Wir beraten Sie ausführlich und entwickeln die für Sie passende Anlagestrategie. Wir berücksichtigen dabei neben Ihren Wünschen und Zielen auch eine der Höhe des anzulegenden Kapitals angemessene Risikostreuung sowie die erforderliche Verfügbarkeit des Kapitals für Ihr Unternehmen.
Über unseren Partner, die FNZ Bank (ehemals ebase), bieten wir Ihnen ein spezielles BusinessDepot an, das Sie auch selbst in wenigen Schritten online eröffnen können.

Sie möchten Ihre gewerblich oder teilgewerblich genutzte Immobilie verkaufen oder Sie sind auf der Suche nach einer passenden Immobilie und brauchen einen erfahrenen Immobilienmakler oder Finanzierungsvermittler? Dann sind Sie bei uns richtig.
Sowohl als Immobilienmakler, Finanzierungsvermittler und Versicherungsmakler begleiten wir beispielsweise Neubauvorhaben von Arztpraxen, vom Erwerb des Baugrundstücks, der passenden Baufinanzierung des gesamten Vorhabens bis hin zu einem maßgeschneiderten Versicherungskonzept.